Graue Flächen

Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit

Die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen wird durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt.

Genehmigungspflichtig sind alle in § 73 Abs. 1 HBG aufgeführten Nebentätigkeiten soweit nicht nach § 72 HBG eine Verpflichtung zu deren Übernahme besteht.

Weitere Informationen zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. 

Unterlagen für Schulen

Zu diesem Thema liegen bei folgenden Staatlichen Schulämter unterstützende Unterlagen vor.