Für Personen, die von ihrem Arbeitgeber Land Hessen in ein anderes EU-Land geschickt werden, um dort vorübergehend zu arbeiten (zum Beispiel während einer Klassenfahrt ins Ausland), beantragt das Staatliche Schulamt eine A1-Bescheinigung und sendet diese an die Privatanschrift der betreffenden Person. In die Bearbeitung sind auch die Bezügestelle und die Deutsche Rentenversicherung (bei Beamten und privat versicherten Beschäftigten) bzw. die zuständige Krankenkasse (bei gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Personen) involviert.
Auslandstätigkeit
Antrag auf Bescheinigung einer Auslandstätigkeit (A1-Bescheinigung)
Lesedauer:2 Minuten
Rechtliche Grundlage
EU-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
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Sozialgesetzbuch (SGB) − Viertes Buch IV
§ 106 Elektronischer Antrag des Arbeitgebers auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Antrag frühzeitig stellen
Um unangenehme Situationen und nachteilige Folgen für die Lehrkräfte zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass die A1-Bescheinigung rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn) beantragt und auf Auslandsklassenfahrten und sonstigen dienstlichen Auslandreisen mitgeführt wird. Mitunter empfiehlt es sich, vorsorglich eine geeignete Vertretungskraft einzuplanen und für diese ebenfalls eine A1-Bescheinigung zu beantragen.
Die A1-Bescheinigung bleibt bis zu dem auf der Bescheinigung angegebenen Ablaufdatum gültig. Die pauschale Ausstellung einer Bescheinigung für ein ganzes Kalenderjahr ist nicht möglich.
Unterlagen für Schulen
Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.
Für die Ausstellung einer A1-Bescheinigung muss der nachfolgende Fragebogen mit den erforderlichen Daten so früh wie möglich nach Genehmigung der Klassenfahrt, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts, an das Staatliche Schulamt gesendet werden.