Graue Flächen

Antrag auf Elternzeit

Erklärung zur Inanspruchnahme von Elternzeit für die Betreuung eines Kindes für Beamte und Angestellte ohne Dienstbezüge

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt eine Zeitlang zu Hause bleiben oder weniger in ihrem Beruf arbeiten möchten. 

Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise zum Elterngeld und zur Elternzeit finden Sie beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). 

Unterlagen für Schulen

Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.