Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise zum Antrag, die auf der unten verlinkten Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zu finden sind, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erstattung von Reisekosten.
Schulfahrten ins Ausland
Antrag auf Erstattung von Reisekosten für Auslandsschul- oder -wanderfahrten
Lesedauer:3 Minuten
Rechtliche Grundlage
Hessisches Reisekostengesetz (HRKG), § 4 Reisekostenerstattung
Die Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Festsetzungsstelle schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt. Die zuständige Stelle kann bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der Kostenbelege verlangen.