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Antrag auf Erstattung von Reisekosten für Auslandsschul- oder -wanderfahrten

Die Anträge für die Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten und Wanderfahrten ins Ausland finden Sie beim Regierungspräsidium Kassel.

Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise zum Antrag, die auf der unten verlinkten Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zu finden sind, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erstattung von Reisekosten. 

Die Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Festsetzungsstelle schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt. Die zuständige Stelle kann bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der Kostenbelege verlangen.