Die Zuständigkeit für den Sachschadensersatz im Fall eines entstandenen Sachschadens liegt hessenweit beim Regierungspräsidium Kassel (Zentrale Dienstunfallfürsorge und Sachschadensersatz).
Sachschaden
Antrag auf Sachschadensersatz
Lesedauer:3 Minuten
Rechtliche Grundlage
Hessisches Beamtengesetz (HBG), § 81 Ersatz von Sachschaden
Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster
Sachschadensersatz-Richtlinien (SErs-RL), Erlass vom 13. April 2012 (StAnz. 2020, S. 1110)
Weiterführende Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel.