Graue Flächen

Antrag auf Sonderurlaub für eine Heilkur oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Urlaub gemäß § 12 der Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamte im Land Hessen für die Durchführung einer Heilkur oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

Sonderurlaub zur gesundheitlichen Rehabilitation unter Fortzahlung der Besoldung kann in folgenden Fällen genehmigt werden: 

  • für eine Heilkur und eine Heilbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung oder eine entsprechende ambulante Rehabilitationsmaßnahme, deren Notwendigkeit durch ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis nachgewiesen worden ist,
  • für ambulante oder stationäre medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden,
  • für die Durchführung einer versorgungsärztlich verordneten Badekur und
  • für Maßnahmen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge.

Hilfreiche Informationen zur Durchführung ambulanter Heilkuren und stationärer Reha-Maßnahmen finden Sie bei der Bezügestelle am Regierungspräsidium Kassel.