Zudem kann auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche bewilligt werden, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftiger Angehöriger betreut wird.
Teilzeit
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung
Lesedauer:3 Minuten
Rechtliche Grundlage
Hessisches Beamtengesetz (HBG), § 62 Teilzeitbeschäftigung
Hessisches Beamtengesetz (HBG), § 63 Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Weiterführende Informationen zu den Teilzeit-Regelungen können Sie dem Infoblatt „Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte“ entnehmen, das vom Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz herausgegeben wird.
Infoblatt
Downloads
Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.