Über die Genehmigung häuslichen Sonderunterrichts entscheidet das Staatliche Schulamt auf Antrag der Eltern. Der Antrag erfolgt über die Schulleitung der besuchten Stammschule. Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit der Unterlagen bearbeitet.
Der Sonderunterricht dient dem Vermeiden des Ruhens der Schulpflicht und kann nur dann genehmigt werden, wenn alle anderen schulischen Maßnahmen ausgeschöpft sind sowie eine Anschlussperspektive gesichert ist. Eine Beratung durch das schulfachliche Dezernat im Staatlichen Schulamt vor der Stellung des Antrags wird dringend empfohlen.