Seit dem 01.01.2025 sind die Staatlichen Schulämter nicht mehr für die Bescheinigungen nach dem Umsatzsteuergesetz zuständig. Die Zuständigkeit der Staatlichen Schulämter gilt nur noch für die privaten Schulen.

Umsatzsteuer
Bescheinigung nach dem Umsatzsteuergesetz
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.