Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge zur Umsatzsteuerbescheinigung von Einrichtungen künstlerischer Berufsausbildung wie Musikerziehung, Tanz, Schauspiel oder Artistik sowie über Anträge von Einrichtungen, die auf Ingenieurprüfungen vorbereiten, liegt beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK).
Umsatzsteuer
Bescheinigung nach dem Umsatzsteuergesetz
Lesedauer:3 Minuten
Rechtliche Grundlage
Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen, BMF Amtliche Umsatzsteuer (Handausgabe)
Die Staatlichen Schulämter sind für folgende Entscheidungen zuständig:
- für Anträge von Schulen in freier Trägerschaft und anderen freien Unterrichtseinrichtungen, die auf staatliche Prüfungen in seinem Geschäftsbereich vorbereiten (schulische Prüfungen wie z. B. Abitur- und Technikerprüfungen, Prüfungen für Assistentenberufe, sofern sie nicht der Aufsicht anderer Ressorts unterliegen, Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer usw.),
- für Anträge von Schulen in freier Trägerschaft, die seiner Aufsicht unterliegen und auf einen Beruf vorbereiten (z. B. Ergänzungsschulen),
- für Anträge von anderen Einrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen fallen.
Die Staatlichen Schulämtern sind auch für selbst durchgeführte oder beauftragte Fortbildungsmaßnahmen zuständig.
Unterlagen für Schulen
Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.