Die Staatlichen Schulämter sind für folgende Entscheidungen zuständig:
- für Anträge von Schulen in freier Trägerschaft und anderen freien Unterrichtseinrichtungen, die auf staatliche Prüfungen in seinem Geschäftsbereich vorbereiten (schulische Prüfungen wie z. B. Abitur- und Technikerprüfungen, Prüfungen für Assistentenberufe, sofern sie nicht der Aufsicht anderer Ressorts unterliegen, Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer usw.),
- für Anträge von Schulen in freier Trägerschaft, die seiner Aufsicht unterliegen und auf einen Beruf vorbereiten (z. B. Ergänzungsschulen),
- für Anträge von anderen Einrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen fallen und
- für die von den Staatlichen Schulämtern selbst durchgeführten oder beauftragten Fortbildungsmaßnahmen.