Graue Flächen

Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit

Antrag auf Gewährung von Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit gemäß § 11 der Pflichtstundenverordnung

Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen kann zur Wiederherstellung der Gesundheit vom Staatlichen Schulamt auf Antrag vorübergehend eine Anrechnung auf die wöchentlichen Pflichtstunden bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit dieser Diensterleichterung durch Vorlage eines ärztlichen, auf Verlangen des Staatlichen Schulamts eines vom ärztlichen Dienst der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales erstellten Zeugnisses oder eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird. 

Das ärztliche Zeugnis muss eine Empfehlung über den Umfang und die Dauer der tatsächlich zu leistenden wöchentlichen Pflichtstundenzahl oder der Anrechnung enthalten. Die Anrechnungen sind zu befristen.

Rechtliche Grundlage

Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung), § 11 Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit

Zum Gesetzestext

Zur Gewährung einer Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit gemäß § 11 der Pflichtstundenverordnung benötigt das Hessische Amt für Versorgung und Soziales zur Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung die folgenden Angaben. Dieser Antrag ist daher dem Staatlichen Schulamt vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf dem Dienstweg vorzulegen. Es wird um Verständnis gebeten, dass lückenhaft ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden können. 

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn ein fachärztliches Attest beigefügt wird.