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Dienstvereinbarungen zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat

Eine Dienstvereinbarung kann zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat abgeschlossen werden. Die Dienstvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise bekanntzumachen.

Rechtliche Grundlage

Die Grundlage für Dienstvereinbarungen bildet das Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 28. März 2023 (siehe vor allem § 65) sowie die Geschäftsordnung der Staatlichen Schulämter. 

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Dienstvereinbarungen, die zwischen dem Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) und den Staatlichen Schulämtern getroffen wurden, sind auf der Internetseite der Interessenvertretung zu finden.