Graue Flächen

Einrichtung eines konfessionell-kooperativem Religionsunterrichts

Schulen, die einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einführen möchten, reichen den entsprechenden Antrag über das zuständige Staatliche Schulamt beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ein.

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist ein gemeinsames Unterrichtsangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Er verbindet konfessionsverbindendes Lernen mit der Wahrung der jeweiligen konfessionellen Profile und orientiert sich an den hessischen Bildungsstandards sowie den bestehenden evangelischen und katholischen Kerncurricula.

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Sekundarstufe I, an denen sowohl evangelischer als auch katholischer Religionsunterricht durch entsprechend bevollmächtigte Lehrkräfte angeboten wird.

Ziel der Einführung ist es, ein zukunftsfähiges und kompetenzorientiertes Unterrichtsformat zu schaffen, das gemeinsames Lernen über christliche Glaubens- und Wertvorstellungen ermöglicht und zugleich konfessionelle Besonderheiten sichtbar macht. Begleitende Fortbildungen für Lehrkräfte sowie die Entwicklung gemeinsamer Unterrichtsmaterialien sichern dabei die fachliche, konfessionelle und didaktische Qualität des Unterrichts. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht stärkt den Dialog zwischen den Konfessionen und fördert die religiöse Bildung der Schülerinnen und Schüler in einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft.

Ein wesentliches Merkmal des Unterrichtsmodells ist der verbindliche Wechsel zwischen evangelischen und katholischen Religionslehrkräften. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in beide konfessionellen Perspektiven und lernen Gemeinsamkeiten sowie Besonderheiten der jeweiligen Traditionen authentisch kennen. Der Lehrkräftewechsel trägt damit maßgeblich zur konfessionssensiblen Ausgestaltung des Unterrichts und zur Qualität der konfessionellen Kooperation bei.

Rechtliche Grundlage

Änderung des Erlasses Religionsunterricht – Erlass vom 22. Mai 2026, Abschnitt VII des Erlasses Religionsunterricht vom 15. April 2020 (ABl. S. 127)

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Vereinbarung zwischen den Evangelischen Landeskirchen und den katholischen Erz-Bistümern in Hessen zur konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht vom 21. Februar 2026