Entstehen durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von Angehörigen, deren Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Zeugnis oder eine Bescheinigung im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Beamtengesetzes nachgewiesen ist, so werden diese erstattet.
Kinderbetreuung / Pflege
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung oder von Pflegekosten
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Rechtliche Grundlage
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015
Über das nachfolgende Antragsformular können Kinderbetreuungs- und Pflegekosten erstattet werden, die bei einer Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen angefallen sind.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihre Anträge innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der Veranstaltung (Lehrkräfte auf dem Dienstweg über die Schulleiterin oder den Schulleiter) bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt ein. Das Staatliche Schulamt reicht die Anträge dann zur weiteren Bearbeitung an das Kultusministerium weiter.