Graue Flächen

Erteilung von konfessionellem Religionsunterricht in konfessionell gemischten Lerngruppen

Ist in einem Schuljahr die Bildung von Lerngruppen für beide Konfessionen zum Beispiel wegen des Mangels an Lehrkräften oder wegen schulorganisatorischer Schwierigkeiten nicht möglich, können die Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht jeweils der anderen Konfession teilnehmen.

Dafür beantragt die Schulleitung unter Angabe der Gründe die Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht in einer konfessionell gemischten Lerngruppe über die untere Schulaufsichtsbehörde bei den zuständigen Behörden beider Kirchen.

Die Zustimmung der kirchlichen Behörden wird der Schule auf umgekehrtem Wege mitgeteilt.