Dafür beantragt die Schulleitung unter Angabe der Gründe die Zustimmung zur Erteilung von Religionsunterricht in einer konfessionell gemischten Lerngruppe über die untere Schulaufsichtsbehörde bei den zuständigen Behörden beider Kirchen.
Die Zustimmung der kirchlichen Behörden wird der Schule auf umgekehrtem Wege mitgeteilt.