Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft
Die Gefährungsbeurteilung betrifft alle Schwangeren, die in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung oder in sozialen, pädagogischen und pflegerischen Berufen arbeiten und Kontakt haben zu Schulkindern und Jugendlichen. Darunter fallen zum Beispiel Lehrerinnen, Erzieherinnen, Pädagoginnen oder Pflegerinnen in Schulen, Schülerhorten, Heimen, Musikschulen oder Sporteinrichtungen.