Die Gefährungsbeurteilung betrifft alle Schwangeren, die in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung oder in sozialen, pädagogischen und pflegerischen Berufen arbeiten und Kontakt haben zu Schulkindern und Jugendlichen. Darunter fallen zum Beispiel Lehrerinnen, Erzieherinnen, Pädagoginnen oder Pflegerinnen in Schulen, Schülerhorten, Heimen, Musikschulen oder Sporteinrichtungen.

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Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft
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Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bildet der Erlass „Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung“ vom 29. Juni 2015 in der jeweils gültigen Fassung.