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Nachteilsausgleiche im schulischen Bereich 

Nachteilsausgleiche sollen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen helfen, behinderungsbedingte Nachteile – soweit möglich – zu kompensieren. Die Art und der Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und der Schwere der jeweiligen Behinderung oder Beeinträchtigung abhängig.

Die rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche bilden das Sozialgesetzbuch (SGB), die Teilhaberichtlinien, die Pflichtstundenverordnung und die Integrationsvereinbarung.

Im schulischen Kontext sind Nachteilsausgleiche in verschiedenen Bereichen möglich. Dazu zählen unter anderem die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Pflichtstundenermäßigung nach § 10 der Pflichtstundenverordnung, die Stundenplangestaltung oder Lage der Klassenräume, eine Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen, Arbeitsassistenzen oder Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und weitere Maßnahmen. 

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)

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Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung – Teilhaberichtlinien (ABl. 2019, 255)

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Integrationsvereinbarung (ABl. 2017, 102)

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Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung) vom 19. Mai 2017 (ABl. 2017, 191)

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