Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, die Leistungen der Beamtinnen und Beamten leistungsgerecht abgestuft und untereinander vergleichbar zu bewerten, um ein Bild über ihre Befähigung zu gewinnen. Eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft erfolgt nur aus besonderem Anlass.
Dienstliche Beurteilung
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften
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Die Beurteilungsrichtlinien gelten für die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Hessen – einschließlich des Dienstes in der Schulleitung sowie als hauptamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder an den hessischen Studienseminaren.
Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, in den Privatschuldienst beurlaubte Lehrkräfte sowie aus sonstigen Gründen beurlaubte Lehrkräfte, sofern diese zum Zeitpunkt der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bereits ein Jahr beurlaubt sind.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bilden die „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums“ vom 13. November 2020 in der jeweils gültigen Fassung.