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Unfallfürsorge bei Dienstunfällen

Ein Dienstunfall wird als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis“ definiert, „das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist“.

Ob und wann ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen dem Verletzten zustehen, regelt für Beamtinnen und Beamten das Hessische Beamtenversorgungsgesetz. 

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Beamtinnen und Beamte bei der Zentralen Unfallfürsorge am Regierungspräsidium Kassel. Zweck der Unfallfürsorge ist die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.

Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) wenden sich im Fall eines Dienstunfalls an die Unfallkasse Hessen (UKH) zuständig.