Graue Flächen

Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads

Alle Bediensteten des Landes Hessen haben die Möglichkeit, einen unverzinslichen Vorschuss für die Beschaffung von Fahrrädern mit oder ohne Unterstützung durch einen Elektromotor zu erhalten. Ziel ist ist es, einen nachhaltigen und umweltverträglichen Fahrradverkehr für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zu unterstützen.

Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen. Der Kaufbeleg über den Erwerb eines Fahrrads ist vorzulegen.

Der Antrag kann digital über das Verwaltungsportal Hessen innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen eingereicht werden. 

Über die Gewährung von Vorschüssen nach der Richtlinie für die Gewährung eines Vorschusses zum Erwerb eines Fahrrades (Fahrrad-RL) entscheiden die jeweiligen Staatlichen Schulämter für ihren Geschäftsbereich.