Jede Lehrkraft kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Schwerbehindertenvertretung wenden. Für ausführlichere Gespräche sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die auf der Ebene des jeweiligen Staatlichen Schulamts die schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräfte betreffen.
Wie beraten Sie gerne
Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen sind in Bezirke eingeteilt, denen die Dienststellen zugeordnet sind. Sprechen Sie uns an!
Bad Vilbel
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis
Bertolt-Brecht-Schule, Dilsbachschule, Dr.-Kurt-Schumacher-Schule, Eiche-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule, Gersprenzschule, Hans-Gustav-Röhr-Schule, Hassel-bachschule, Haslochbergschule, Heinrich-Hoffmann-Schule, Herderschule, Heuneburgschule, Hirschbachschule, Joachim-Schumann-Schule, John-F.-Kennedy-Schule, Lichtenbergschule, Lindenfeldschule, Mira-Lobe-Schule, Regenborgenschule, Schillerschule (DA), Schule auf der Aue, Schule im Kirchgarten, Stephan-Gruber-Schule, Ueberauer Schule, Studienseminare für GHRF, Studienseminare für Gymnasien und Berufliche Schulen
Die Dienstvereinbarung und Unterlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) finden Sie beim Gesamtpersonalrat Schule am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt.
Alle Schulen in Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal,Flörsbachtal, Freigericht, Joßgrund, Linsengericht, Schlüchtern, Sinntal, Wächtersbach
Wir beraten, bieten Unterstützung und informieren:
über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte,
über Stundenreduzierung nach schwerer und/oder bei längerer Erkrankung,
über Möglichkeiten der Wiedereingliederung (Betriebliches Eingliederungsmanagement),
bei Überprüfung der Dienstfähigkeit,
bei Anträgen an das Versorgungsamt zur Feststellung einer Schwerbehinderung,
generell über Fragen des Schwerbehindertenrechts.
Wir achten darauf, dass zugunsten schwerbehinderter Menschen geltende Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen durchgeführt und dem Dienstvorgesetzten obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, sind nicht weisungsgebunden und sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu.
Marburg
Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
Alle Schulen in Wetzlar außer Grundschule Dutenhofen, Wetzbachtalschule, Grundschule Steindorf-Albshausen, Grundschule Naunheim, Grundschule Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Erziehungshilfe
Alle Schulen in Aßlar, Herborn, Hohenahr-Erda, Hüttenberg, Lahnau, Leun, Mittenaar, Schöffengrund, Siegbach, Sinn, Solms, Waldsolms, WZ-Dutenhofen und das Studienseminar Wetzlar
Alle Schulen in Bad Camberg, Beselich, Brechen, Dornburg, Elbtal, Hünfelden, Merenberg, Runkel, Selters/Ts., Villmar, Waldbrunn und die Staatlichen Fachschulen
Alle Schulen in Braunfels, Breitscheid, Driedorf, Ehringshausen, Greifenstein, Löhnberg, Mengerskirchen, Weilmünster und Weinbach; in Wetzlar: Albert-Schweitzer-Schule, Grundschule Naunheim, Grundschule Steindorf-Albshausen, Schule für Erziehungshilfe, Wetzbachtalschule
Wir achten darauf, dass zugunsten schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen geltende Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen durchgeführt und dem Dienstvorgesetzten obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Wir beraten und informieren generell zu Fragen und Auswirkungen des Schwerbehindertenrechts, insbesondere
bei Anträgen, zum Beispiel zur Feststellung einer Schwerbehinderung beziehungsweise bei Verschlimmerung, zur Gleichstellung oder zur Pflichtstundenreduzierung nach langer oder schwerer Krankheit im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungs-Managements (BEM),
bezüglich Nachteilsausgleichen, auch bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und hauptamtlichen Ausbildenden,
in schwierigen gesundheitlichen Situationen im Hinblick auf die dienstliche Tätigkeit,
bezüglich dienstlicher Gespräche, zum Beispiel bei Integrationsgesprächen oder schul(halb)jahresvorbereitenden Gesprächen.
Auch ohne Schwerbehinderung bekommen Sie bei uns Beratung und Information im Rahmen unserer Aufgaben. Unsere Beratung ist kostenlos. Sie können direkt Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, sind nicht weisungsgebunden und sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit der Gespräche zu.
Die Aufgaben und Zielen der Schwerbehindertenvertretung, die rechtlichen Grundlagen sowie Hinweise zum Nachteilsausgleich im schulischen Bereich finden unter nachfolgenden Link.