Kinder mit Schultaschen rennen an dem Gebäude einer Schule entlang

Übergang 4 nach 5 (Hinweise für Eltern)

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Erläuterungen des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim zum Wechsel Ihres Kindes von der Grundschule in die weiterführende Schule.

Lesedauer:4 Minuten

„Regionenprinzip“

Für den anstehenden Übergang von der 4. in die 5. Klasse eines Gymnasiums im Kreis Groß-Gerau hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 11.12.2023 die Fortführung des „Regionenprinzips“ für das kommende Verteilverfahren für das Schuljahr 2024/25 beschlossen. 

Was heißt das?

Am Neuen Gymnasium in Rüsselsheim werden bei einer überkapazitären Schulplatzanwahl vorrangig Schülerinnen und Schüler der Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim aufgenommen. 

An den Gymnasien des Stadtgebiets Groß-Gerau (Luise-Büchner-Schule sowie Prälat-Diehl-Schule) sind vorrangig Kinder aus den Kommunen Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Groß-Gerau, Trebur und Nauheim aufzunehmen. 

Am Gymnasium Gernsheim werden vorrangig Kinder der Kommunen Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim und Gernsheim aufgenommen.

Zusätzlich haben die Schulträger Rüsselsheim am Main und Kreis Groß-Gerau vereinbart, im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten an den Gymnasien im Nordkreis (Neues Gymnasium, Immanuel-Kant-Schule, Max-Planck-Schule) wechselseitig bis zu 30 Schülerinnen und Schüler des jeweils anderen Schulträgers in entsprechender Höhe aufzunehmen. 

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.

sogar einem anderen Kreis wählt und dort nicht genommen wird, hat es dann einen Nachteil bei der Zweitwahl? 

Wenn der Erstwunsch für Ihr Kind keine Berücksichtigung erfährt, wird der Zweitwunsch nachrangig zu den dortigen Erstwünschen betrachtet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Erstwunsch an einer Schule innerhalb der eigenen Schulträgerregion oder beispielsweise eines privaten Trägers erfolgt ist.

Muss mein Kind trotzdem im Kreis bleiben? 

Leider ist es praktisch nicht immer möglich, einem jeden Kind den bestmöglichen Schulweg zu ermöglichen. Es steht den Eltern frei, auch Schulen außerhalb des Kreises anzuwählen. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht hingegen nicht. Die Schule entscheidet im Rahmen der freien Kapazitäten über die Aufnahme.

Kann man von Nauheim nicht mehr nach Königstädten auf die Gerhart-Hauptmann-Schule gehen, selbst wenn es die einzige Schule ist, die zu Fuß erreicht werden kann? Warum wird nicht der Schulweg als Kriterium genommen, warum eine Einteilung in Zonen?

In Hessen besteht der Grundsatz der freien Schulwahl. Ein Anspruch auf den Besuch einer Schule mit dem gewünschten Bildungsgang besteht innerhalb der Grenzen des eigenen Schulträgerbezirkes. Da Nauheim im Bezirk des Schulträgers Groß-Gerau liegt und die Gerhart-Hauptmann-Schule zum Bezirk des Schulträgers Rüsselsheim zählt, haben Nauheimer Kinder keinen gesetzlichen Anspruch, an dieser Schule aufgenommen zu werden. Die beiden Schulträger sind sich der engen lokalen Verflechtungen zwischen Königstädten und Nauheim bewusst.

Der Anspruch auf die Wahl einer Schule in den Regionen Nord, Mitte und Süd des Landkreises Groß-Gerau findet im Aufnahmeverfahren im kommenden Jahr dann Berücksichtigung, wenn ein Wunschgymnasium über die dort verfügbaren Kapazitäten hinaus angewählt wird. Kinder aus dieser Region werden dann bevorzugt aufgenommen. Diese Regelung gilt im kommenden Jahr ausschließlich für die Wahl der grundständigen Gymnasien. 

Die vorhandenen Grundschullehrkräfte werden aufgrund ihrer Kompetenzen und Qualifikationen in den Hessischen Grundschuldienst eingestellt. Sie dürfen darauf vertrauen, dass diese stets um das Wohl Ihres Kindes bemüht sind, Ihr Kind tagtäglich beobachten und dabei seine Leistungen, die Leistungsbereitschaft und das Arbeitsverhalten, auch im Vergleich zu Mitschülerinnen und Mitschülern, fachgerecht bewerten können. Wichtig ist, dass nicht eine Lehrkraft alleine, sondern die Klassenkonferenz (d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte) nach einer gemeinsamen Beratung die Empfehlung ausspricht.

Ungeachtet dessen steht es Ihnen im Land Hessen frei, einen anderen als den von der Grundschule empfohlenen Bildungsgang für Ihr Kind zu wählen.

Die Einteilung der Regionen wurde vom Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau beschlossen und basiert auf dem sachlichen Grund einer fairen Verteilung der gymnasialen Schulplätze anhand der vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung der Wohnortnähe. Hervorzuheben ist, dass sich die Vorgehensweise im vergangenen Lenkungsverfahren erfreulicherweise bewährt hat. So konnte im Vergleich zu den vorigen Jahren im Lenkungsverfahren 2022/23 allen Kinder mit Gymnasialwunsch ein Platz an einem wohnortnahen Gymnasium angeboten werden.

Die Regelungen zu Aufnahme und Lenkung bei einer überkapazitären Anwahl einer Schule finden sich in § 70 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG).

Kann es passieren, dass ein Kind mit Gymnasialwunsch eine Gesamtschule besuchen muss?

Der gymnasiale Bildungsgang kann in integrierten Gesamtschulen und Gymnasien erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Schulplatz an einem Gymnasium. Trotzdem verfolgt der Schulträger Kreis Groß-Gerau das Ziel, Schulplätze an Gymnasien vorzuhalten, um so möglichst viele Wünsche nach einem gymnasialen Bildungsgang an einem Gymnasium zu erfüllen. Auch für das kommende Schuljahr sollten die Kapazitäten an den Gymnasien des Schulträgers Groß-Gerau für die prognostizierte Anzahl an Wünschen auskömmlich sein.

 in Rüsselsheim möchten und nicht nach Groß-Gerau oder Mörfelden-Walldorf?

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, ein Gymnasium in Rüsselsheim anzuwählen. Wenn für das gewünschte Gymnasium mehr Wünsche nach einem Schulplatz vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden zunächst die Kinder aus der Region Nord vorrangig aufgenommen. Für Schülerinnen und Schüler aus Mörfelden-Walldorf sind vorrangig die Gymnasien in Groß-Gerau zuständig. 

in einer anderen als der eigenen Region zur Schule gehen sollte?

Besondere soziale sowie familiäre Umstände unterliegen immer Einzelfallentscheidungen und bedürfen einer besonderen Begründung sowie Prüfung durch das Staatliche Schulamt. Ob ein sozialer Härtefall bzw. ein besonderer sozialer und/oder familiärer Grund vorliegt, wird einzelfallbezogen geprüft. Bei diesen Entscheidungen handelt es sich nach dem Hessischen Schulgesetz um absolute Ausnahmefälle.

Bitte notieren Sie alle für die Schulen wichtigen Informationen in der Spalte „Anmerkungen“ auf dem von der Grundschule ausgegebenen Anmeldeformular.

der Main-Taunus-Schule in Hofheim besuchen möchte?

Die Sportklasse der jeweiligen Schule ist Teil des vom Kultusministerium gegründeten Talentzentrums und somit überregional für die Förderung von besonders talentierten Kindern zuständig. Für die mögliche Aufnahme in die Sportklasse der Immanuel-Kant-Schule bzw. der Main-Taunus-Schule müssen unabhängig von der Region bereits im Vorfeld des Übergangsverfahrens zwingende Kriterien erfüllt sein, sodass es in den vergangenen Jahren zu keinen Engpässen bei der Aufnahme gekommen ist. 

Üblicherweise handelt es sich hierbei um Kinder, die bereits in entsprechenden Partnerschulen gesichtet wurden und die Talentfördergruppe besucht haben. Die Kinder werden bereits im Vorfeld angesprochen und stehen in Kommunikation mit den Lehrertrainern sowie den Koordinatoren der Regionalen Talentzentren, welche über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Aufnahme in die Sportklasse entscheiden.

 

Gilt dann nach wie vor die Regionenregelung? Wenn man zum Beispiel feststellt, dass das Kind in der zugewiesenen Schule nicht gut zurechtkommt.

Die neuen Regelungen gelten nur für das Übergangsverfahren von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe. Ein späterer Schulwechsel erfolgt auf Wirken und in Verantwortung der Eltern. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei einem späteren Wechsel der Schule Grundvoraussetzung ist, dass überhaupt Kapazitäten an der aufnehmenden Wunschschule vorhanden sind. Darüber hinaus entscheidet die dann gewünschte Schule in pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme.

Eine Bewerbung an einer Privatschule erfolgt eigeninitiativ. Die öffentlichen Grundsätze der Unterteilung in Regionen oder Schulträger gelten hier nicht. Privatschulen entscheiden auf privatrechtlicher Grundlage eigenständig, welche Kinder sie aufnehmen. Ein Anspruch auf Aufnahme an einer Privatschule besteht nicht. Der entsprechende Wunsch ist aber unbedingt auf den Anmeldeformularen anzugeben. Wenn Ihr Kind an der gewünschten Erstwunschprivatschule nicht aufgenommen werden kann, so finden die übrigen Wünsche Berücksichtigung. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind erfolgreich an einer Privatschule aufgenommen wurde.

Wie kann ich auf dem Formular kennzeichnen, dass es sich um Geschwisterkinder handelt?

Hierfür findet sich auf der Rückseite des Anmeldeformulars die Spalte „Anmerkungen“. Bitte notieren Sie hier alle relevanten Informationen.

und als Drittwunsch Gernsheim, kann es denn trotzdem zu nachteiliger Aufnahme des Drittwunschs führen und das Kind evtl. am Ende an die Gesamtschule kommen?

Ja, zunächst sind in diesem Fall die vorhandenen Erst- und Zweitwünsche am Gymnasium Gernsheim zu berücksichtigen.

Falls die vorhandenen Schulplätze am Gymnasium Gernsheim durch diese Erst- und Zweitwünsche bereits ausgeschöpft sein sollten, so kann es in diesem Fall dazu kommen, dass eine Aufnahme eines Kindes mit Drittwunsch Gymnasium Gernsheim nicht mehr erfolgen kann. Auch die Integrierten Gesamtschulen bieten den gymnasialen Bildungsgang an, sodass die Möglichkeit besteht, an eine solche zugewiesen zu werden. 

dass Freundschaften getrennt werden, da ggf. nicht beide Kinder in derselben Region wohnen?

Durch die stärkere Bindung einzelner Gymnasien an bestimmte Regionen ist die Chance, dass die Schülerinnen und Schüler mit ihren Freundinnen und Freunden gemeinsam an ein Gymnasium kommen viel höher. Wir erhoffen uns dadurch ein gutes Netzwerk, von dem die Kinder, Eltern und die Schule profitieren werden. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich Kinder in diesem Alter schnell an neue Umgebungen, knüpfen Freundschaften und es bilden sich neue Klassengemeinschaften. 

Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen

Bitte erkundigen Sie sich bei den Schulen, die für Ihr Kind in Frage kommen, welche Veranstaltungen zum Übergang angeboten werden. Die Schulen geben diese Veranstaltungen in der Regel auch auf ihren Homepages bekannt.

Bei Fragen

Für Anfragen und Eingaben im Zusammenhang mit dem Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführende Schule bitten wir Sie, Ihr Anliegen schriftlich vorzubringen: 

E-Mail-Adresse: Uebergangsverfahren.SSA.Ruesselsheim@kultus.hessen.de 

Bitte nennen Sie dabei neben Ihrem Anliegen in jedem Fall den Namen Ihres Kindes sowie die Schule, an der die Aufnahme vorgesehen ist. Vielen Dank!

Ein Gruppe Kinder im Gespräch miteinander; sie stehen im Flur einer Schule mit ihren Ranzen auf dem Rücken

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