Kinder mit Schultaschen rennen an dem Gebäude einer Schule entlang

Übergang 4 nach 5 (Hinweise für Eltern)

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Erläuterungen des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim zum Wechsel Ihres Kindes von der Grundschule in die weiterführende Schule.

„Regionenprinzip“

Für den Übergang von der 4. in die 5. Klasse eines Gymnasiums im Kreis Groß-Gerau hatte der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 11.12.2023 die Fortführung des „Regionenprinzips“ für das Verteilverfahren für das Schuljahr 2024/2025 beschlossen.

Die Einteilung des Kreises in die Regionen Nord, Mitte und Süd ist auch für das Schuljahr 2025/2026 erneut beschlossen worden.

Die Einteilung der Regionen findet im Aufnahmeverfahren dann Anwendung, wenn ein Wunschgymnasium über nicht genügend Plätze verfügt, um alle Kinder aufzunehmen, die dieses besuchen möchten. Kinder aus der entsprechenden Region werden dann bevorzugt berücksichtigt.

Diese Regelung gilt ausschließlich für die Wahl der grundständigen Gymnasien. 

Was heißt das?

Am Neuen Gymnasium in Rüsselsheim werden bei einer überkapazitären Schulplatzanwahl vorrangig Schülerinnen und Schüler der Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim aufgenommen („Region Nord“).

An den Gymnasien des Stadtgebiets Groß-Gerau (Luise-Büchner-Schule sowie Prälat-Diehl-Schule) sind vorrangig Kinder aus den Kommunen Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Groß-Gerau, Trebur und Nauheim aufzunehmen („Region Mitte“).

Am Gymnasium Gernsheim werden vorrangig Kinder der Kommunen Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim und Gernsheim aufgenommen („Region Süd“).

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.

Der Besuch eines Gymnasiums außerhalb der Region, in welcher Ihr Kind seinen Wohnort hat, ist bei freien Plätzen darüber hinaus möglich. Auch eine Schule der Stadt Rüsselsheim am Main kann Kinder aus dem Kreis Groß-Gerau aufnehmen, insofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Nein. Für andere Schulformen als die Gymnasien gilt weiter das originäre Schulträgerprinzip. Das bedeutet, dass Ihr Kind einen Anspruch auf den Besuch einer weiterführenden Schule des gewünschten Bildungsgangs im gesamten Kreis Groß-Gerau hat.

sogar einem anderen Schulträger (zum Beispiel Pfungstadt) wählt und dort nicht genommen wird, hat es dann einen Nachteil bei der Zweitwahl? 

Wenn der Erstwunsch für Ihr Kind keine Berücksichtigung erfährt, wird Ihr Kind an der Zweitwunschschule nachrangig zu den dortigen Erstwunschkindern berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Erstwunsch an einer Schule innerhalb der eigenen Schulträgerregion oder beispielsweise eines privaten Trägers erfolgt ist.

In den Randbezirken des Kreises Groß-Gerau ist der Weg zu Schulen anderer Kreise/Städte (zum Beispiel Mainz) manchmal kürzer.  Muss mein Kind trotzdem im Kreis bleiben?

Leider ist es praktisch nicht immer möglich, einem jeden Kind den bestmöglichen Schulweg zu ermöglichen. Es steht den Eltern frei, auch Schulen außerhalb des Kreises Groß-Gerau anzuwählen. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht hingegen nicht. Die Schule entscheidet im Rahmen der freien Kapazitäten über die Aufnahme.

Die vorhandenen Grundschullehrkräfte werden aufgrund ihrer Kompetenzen und Qualifikationen in den Hessischen Grundschuldienst eingestellt. Sie dürfen darauf vertrauen, dass diese stets um das Wohl Ihres Kindes bemüht sind, Ihr Kind tagtäglich beobachten und dabei seine Leistungen, die Leistungsbereitschaft und das Arbeitsverhalten, auch im Vergleich zu Mitschülerinnen und Mitschülern, fachgerecht bewerten können.

Wichtig ist, dass nicht eine Lehrkraft alleine, sondern die Klassenkonferenz (d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte) nach einer gemeinsamen Beratung die Empfehlung ausspricht.

Ungeachtet dessen steht es Ihnen im Land Hessen frei, einen anderen als den von der Grundschule empfohlenen Bildungsgang für Ihr Kind zu wählen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass Querversetzungen von Gymnasien an Gesamtschulen zunehmen. Eine Querversetzung ist i.d.R. auf ein Scheitern im gymnasialen Bildungsgang zurückzuführen. Die Aufnahme an einer wohnortnahen Schule ist für diesen Fall nicht immer gesichert.

Die Einteilung der Regionen wurde vom Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau beschlossen und basiert auf dem sachlichen Grund einer fairen Verteilung der gymnasialen Schulplätze anhand der vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung der Wohnortnähe. Hervorzuheben ist, dass sich diese Vorgehensweise in den beiden vergangenen Lenkungsverfahren erfreulicherweise bewährt hat und daher – bis auf Einzelfälle – allen Kindern mit Gymnasialwunsch ein Platz an einem Gymnasium angeboten werden konnte.

Die Regelungen zu Aufnahme und Lenkung bei einer überkapazitären Anwahl einer Schule finden sich in § 70 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG).

Die Zügigkeit (Anzahl der Eingangsklassen) einer Schule ist im jeweiligen Schulentwicklungsplan der Schule verankert. Aus der Zügigkeit lässt sich die Zahl der Schul- bzw. Gymnasialplätze ableiten: Neben dieser festgelegten Größe ist der Schulträger im Falle sich verändernder Schülerzahlen bemüht, weitere Kapazitäten an den Schulen zu schaffen.

Der gymnasiale Bildungsgang kann in integrierten sowie kooperativen Gesamtschulen und Gymnasien erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schulform. Trotzdem verfolgt der Schulträger Kreis Groß-Gerau das Ziel, Schulplätze an Gymnasien vorzuhalten, um so möglichst viele Wünsche nach einem gymnasialen Bildungsgang an einem Gymnasium zu erfüllen. Auch für das kommende Schuljahr sollten die Kapazitäten an den Gymnasien des Schulträgers Groß-Gerau für die prognostizierte Anzahl an Wünschen auskömmlich sein.

Zusätzlich stehen voraussichtlich ab dem Schuljahr 2025/26 gymnasiale Eingangsklassen an der Mittelpunktschule Trebur zur Verfügung, um ein weiteres gymnasiales Angebot in der Region Mitte vorzuhalten.

... der Stadt Rüsselsheim am Main (Max-Planck-Gymnasium und Immanuel-Kant-Schule) möchten und nicht nach Groß-Gerau oder Mörfelden-Walldorf? 

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, eines der beiden Gymnasien der Stadt Rüsselsheim am Main anzuwählen. 

Wenn für diese beiden Gymnasien mehr Wünsche nach einem Schulplatz vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden zunächst die Kinder aus der Stadt Rüsselsheim am Main vorrangig aufgenommen. Im Anschluss an die Aufnahme von Rüsselsheimer Kindern können sodann noch freie Plätze auch an Kinder aus dem Kreis vergeben werden. 

Für Schülerinnen und Schüler aus Mörfelden-Walldorf sind vorrangig die Gymnasien in Groß-Gerau zuständig. 

... warum ein Kind in einer anderen als der eigenen Region zur Schule gehen sollte?

Besondere soziale sowie familiäre Umstände unterliegen immer Einzelfallentscheidungen und bedürfen einer besonderen Begründung sowie Prüfung durch das Staatliche Schulamt. Ob ein sozialer Härtefall bzw. ein besonderer sozialer und/oder familiärer Grund vorliegt, wird einzelfallbezogen geprüft. Bei diesen Entscheidungen handelt es sich nach dem Hessischen Schulgesetz um absolute Ausnahmefälle.

Bitte notieren Sie alle für die Schulen wichtigen Informationen in der Spalte „Anmerkungen“ auf dem von der Grundschule ausgegebenen Anmeldeformular und heften Sie entsprechende Nachweise an.

... in einer Region angeboten wird (z.B. Sportklasse an der Immanuel-Kant-Schule)?

Die Sportklasse der Immanuel-Kant-Schule ist Teil des vom Bildungsministerium gegründeten Talentzentrums und somit überregional für die Förderung von besonders talentierten Kindern zuständig. 

Für die mögliche Aufnahme in die Sportklasse der Immanuel-Kant-Schule müssen unabhängig von der Region bereits im Vorfeld des Übergangsverfahrens zwingende Kriterien erfüllt sein, sodass es in den vergangenen Jahren zu keinen Engpässen bei der Aufnahme gekommen ist. 

Üblicherweise handelt es sich hierbei um Kinder, die bereits in entsprechenden Partnerschulen gesichtet wurden und die Talentfördergruppe besucht haben. Die Kinder werden bereits im Vorfeld angesprochen und stehen in Kommunikation mit dem Lehrertrainer sowie dem Koordinator des Regionalen Talentzentrums, welche über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Aufnahme in die Sportklasse entscheiden.

Gilt dann nach wie vor die Regionenregelung? 

Die Regioneneinteilung gilt nur für das Übergangsverfahren von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe. Ein späterer Schulwechsel erfolgt auf Wirken und in Verantwortung der Eltern. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei einem späteren Wechsel der Schule Grundvoraussetzung ist, dass überhaupt Kapazitäten an der aufnehmenden Wunschschule vorhanden sind. Darüber hinaus entscheidet die dann gewünschte Schule in pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme.

Eine Bewerbung an einer Privatschule erfolgt eigeninitiativ. Die öffentlichen Grundsätze der Unterteilung in Regionen oder Schulträger gelten hier nicht. 

Privatschulen entscheiden auf privatrechtlicher Grundlage eigenständig, welche Kinder sie aufnehmen. Ein Anspruch auf Aufnahme an einer Privatschule besteht nicht. Der entsprechende Wunsch ist aber unbedingt auf den Anmeldeformularen anzugeben. 

Wenn Ihr Kind an der gewünschten Erstwunschprivatschule nicht aufgenommen werden kann, so finden die übrigen Wünsche Berücksichtigung. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind erfolgreich an einer Privatschule aufgenommen wurde

Wie kann ich auf dem Formular kennzeichnen, dass es sich um Geschwisterkinder handelt? 

Hierfür findet sich auf der Rückseite des Anmeldeformulars die Spalte „Anmerkungen“. Bitte notieren Sie hier alle für das Verfahren relevanten Informationen. 

... dass Freundschaften getrennt werden, da ggf. nicht beide Kinder in derselben Region wohnen?

Durch die stärkere Bindung einzelner Gymnasien an bestimmte Regionen ist die Chance, dass die Schülerinnen und Schüler mit ihren Freundinnen und Freunden gemeinsam an ein Gymnasium kommen, viel höher. Wir erhoffen uns dadurch ein gutes Netzwerk, von dem die Kinder, Eltern und die Schule profitieren werden. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich Kinder in diesem Alter schnell an neue Umgebungen, knüpfen Freundschaften und es bilden sich neue Klassengemeinschaften. 

Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen

Bitte erkundigen Sie sich bei den Schulen, die für Ihr Kind in Frage kommen, welche Veranstaltungen zum Übergang angeboten werden. Die Schulen geben diese Veranstaltungen in der Regel auch auf ihren Homepages bekannt.

Bei Fragen

Sollten darüber hinaus Fragen zum Übergangsverfahren bestehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre beratende Grundschullehrkraft.

Alternativ können Sie Ihr Anliegen schriftlich an das Staatliche Schulamt richten:  

E-Mail: Uebergangsverfahren.SSA.Ruesselsheim@kultus.hessen.de 

Bitte nennen Sie dabei neben Ihrem Anliegen in jedem Fall den Namen Ihres Kindes sowie die Schule, an der die Aufnahme vorgesehen ist. Vielen Dank!

Ein Gruppe Kinder im Gespräch miteinander; sie stehen im Flur einer Schule mit ihren Ranzen auf dem Rücken

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