Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher können unter bestimmten Voraussetzungen in Klassen und Lerngruppen eingesetzt und zu diesem Zweck unbefristet in den hessischen Schuldienst eingestellt werden. Bewerben können sich auch Personen mit vergleichbaren Studien- bzw. Berufsabschlüssen.
Einsatzbereiche von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Der Einsatz von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erfolgt im Bereich der Eingangsstufen (Einschulung mit 5 Jahren vor Schulpflicht) und Vorklassen (schulpflichtig aber noch nicht schulfähig) an Grund- und Förderschulen.
Zulassungsvoraussetzungen
Studienabschluss Master / Diplom / Magister in den Bereichen Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder
Studienabschluss Bachelor / Diplom (FH) in den Bereichen Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder mit nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung.
Weitere Informationen zur Berufserfahrung, zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den hessischen Schuldienst sind bei der Ausschreibung im Stellenportal hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem dort hinterlegten Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt.
Der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern oder alternativ Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) erfolgt an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zur Unterstützung der Lehrkräfte.
Zulassungsvoraussetzungen
Neben Erzieherinnen und Erziehern sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule), jeweils mit staatlicher Anerkennung, können auch Personen mit Berufsabschlüssen aus bestimmten Gesundheitsfachberufen eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur Berufserfahrung, zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den hessischen Schuldienst sind bei der Ausschreibung im Stellenportal hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem dort hinterlegten Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt.
Freie Stellen werden über ein Ranglistenverfahren oder über schulbezogene Stellenausschreibungen besetzt. Die Bewertung und die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgen gemäß den Richtlinien des Erlasses „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ in der jeweils gültigen Fassung.
Bewerbungswege
Bewerbungen im Ranglistenverfahren erfolgen online über das Stellenportal des Landes Hessen. Nachfolgend finden Sie die zurzeit veröffentlichten Stellenausschreibungen für das Ranglistenverfahren.
Über diese Ausschreibungen können Sie sich pauschal auf Stellen bewerben, die in den oben genannten Einsatzbereichen über das Ranglistenverfahren besetzt werden (unbefristete Einstellung).
Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Damit werden alle Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt, die vor dem 1. August des Vorjahres eingegangen sind. Um die Bewerbung über den 15. März hinaus zu verlängern, ist eine erneute Bewerbung im Stellenportal erforderlich.
Vermerken Sie bitte im Feld „Bemerkungen zu meiner Bewerbung“ Ihre Bewerbernummer. Diese wurde Ihnen bei Ihrer ersten Bewerbung elektronisch übermittelt und ist in Ihren Nachrichten unter „Information an Kandidat“ zu finden. Bei früheren Bewerbungen im Ranglistenverfahren wurde Ihnen diese postalisch von der ZPM übersandt.
Hinweis:
Der größte Teil der Einstellungen von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie von Erzieherinnen und Erziehern erfolgt über schulbezogene Stellenausschreibungen; ein kleinerer Teil erfolgt über das Ranglistenverfahren.
Setzen Sie unter „Ressort“ einen Haken bei „Kultus“.
Wählen Sie nun unter „Verfahren“ den Punkt „Schulbezogene Stellenausschreibungen“ aus.
Bestätigen Sie die Eingabe mit einem Klick auf „Start“.
Dort finden Sie tagesaktuell alle laufenden schulbezogenen Stellenausschreibungen im hessischen Schuldienst, auch solche für die unbefristete Einstellung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erziehrinnen und Erziehern in den oben genannten Einsatzbereichen. Der jeweilige Bewerbungsschluss ist zu beachten.
Tipp:
Im Verfahren „schulbezogene Stellenausschreibungen“ werden auch weitere Ausschreibungen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie für Erzieherinnen und Erzieher veröffentlicht. Für diese Ausschreibungen gelten gesonderte Bedingungen; siehe hierzu unter „Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten“
Stellenangebote
Stellenportal
Stellenangebote des Landes Hessen
Auf dem Stellenportal des Landes Hessen können Sie gezielt nach ausgeschriebenen Stellen suchen und sich bewerben. Viele interessante Stellenangebote warten auf Sie!
Die hessische Kultusverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Einstellungserlass
Rechtliche Grundlage
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst
Alle hessischen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in der jeweils geltenden Fassung auf dem Hessenrecht-Portal.
Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher bestehen an Schulen auch Einsatzmöglichkeiten im unterrichtsbegleitenden oder im außerunterrichtlichen Bereich.
Hierzu zählen
Beschäftigungen als sozialpädagogische Fachkraft im Rahmen der „unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)“,
Beschäftigungen als pädagogisches Fachpersonal im Rahmen der „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“,
Beschäftigungen im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote der Schulträger wie Betreuungsangebote, Bewerbungstraining und Schulsozialarbeit (Zuständigkeit der Schulträger (Städte, Landkreise, private Träger)),
Zu beachten ist, dass die Zuständigkeit für die Vergabe entsprechender Stellen nur teilweise bei der hessischen Kultusverwaltung liegt und es sich auch um befristete Beschäftigungen handeln kann.
Mehr dazu
Weitere Informationen finden Sie beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bei Fragen zum Ranglistenverfahren für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher und zur Bewerbung für das Anerkennungspraktikum im Bereich Sozialpädagogik der Hochschulen und dem Berufspraktikum der Fachschule für Sozialwesen in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege können Sie an die nachfolgenden Kontaktpersonen der Zentralstelle Personalmanagement (ZPM) richten.
Wir möchten Sie bitten, zunächst das Informationsblatt zum Ranglistenverfahren für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder für Erzieherinnen und Erzieher im Stellen- und Bewerberportal zu lesen. Die häufigsten Fragestellungen werden darin berücksichtigt.
Sollten darüber hinaus Fragen offen sein, können Sie sich telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZPM wenden.