In der Regel reichen Schulen Ihre Anforderung nach den Herbstferien über das nachfolgende Formular bei der Servicestelle Internationale Begegnungen am Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim am Main ein.
Ob Ihre Schule berücksichtigt wurde, erfahren Sie ab etwa Mai/Juni im darauffolgenden Jahr.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Merkblatt „Rechte und Pflichten“Öffnet sich in einem neuen Fenster für ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte und deren Gastschulen.