Zwei Jugendliche auf einer Skaterbahn

Antrag auf Einleitung eines Bußgeldverfahrens für allgemein bildende Schulen

Erlass zur Vereinheitlichung des Verfahrens zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach § 181 Hessisches Schulgesetz vom 13. September 2023 (ABl. S. 676)

Lesedauer:3 Minuten

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Antrag auf Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Wegen Verletzung der Schulpflicht nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) beantrage ich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Antragstellende Schule

Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Bußgeldverfahren

Das Verfahren soll eingeleitet werden gegen:

Anschrift der Schülerin / des Schülers

Elternteil 1

Elternteil 2

Sonstige
Wer ist es?
Die Schülerin/der Schüler wohnt bei:
Unterrichtsversäumnis

Bitte Einzelfehltage/Fehlstunden angeben.

Falls vorhanden können Sie hier Belege ergänzen, die das Unterrichtsversäumnis dokumentieren. 

Die Eltern haben / Der Elternteil hat / Sonstige haben

Angaben zum bisherigen Verfahren

(maximal 5 Dateien)

 

1.1 Fand eine persönliche Kontaktaufnahme statt?
2. Haben Sie die Eltern schriftlich aufgefordert, ein ärztliches Attest über die Fehlzeiten vorzulegen?
3. Gab es bereits früher Ordnungswidrigkeitsanzeigen? Wenn ja, wann?
4. Haben Sie Informationen über die familiäre Situation der Schülerin oder des Schülers? Wenn ja, welche?
5. Wurde die zuständige Schulpsychologin oder der zuständige Schulpsychologe informiert? Wenn ja, wann?
6. Haben Sie andere Beratungsstellen eingeschaltet? Wenn ja, wann?

(z. B. Zentrum für schulische Erziehungshilfe, Beratungs- und Förderzentrum, Schulsozialarbeit, Jugendamt/Städtischer Sozialdienst)

7. Wurde Schulzwang beantragt oder wird er in Betracht gezogen?

(ausgenommen schulische Sprachkurse)

(z. B. zur dauernden oder hartnäckigen Verletzung der Pflicht nach § 67 Abs. 1 Satz 3 HSchG)

(z. B. Klassenlehrkraft)

Bitte die Schülerkarte / das Stammdatenblatt beifügen.

Der Antrag wird gestellt von:

Technischer Support

Portalredaktion

Schulamtsportal

Bei technischen Problemen können Sie sich an die Portalredaktion Schulamtsportal wenden. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an zuständige Staatliche Schulamt. 

E-Mail