Eine Frau mit einem verbundenen Arm in einer Schlinge auf einem Flur

Dienstunfälle

Ob und wann ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen dem Verletzten zustehen, regelt für Beamtinnen und Beamten das Hessische Beamtenversorgungsgesetz. Für Dienstunfälle von Tarifbeschäftigten ist die Unfallkasse Hessen zuständig.

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Fürsorgeleistungen bei Unfällen im Dienst 

Nicht jedes Ereignis im Dienst ist ein Dienstunfall im Sinn des Gesetzes. Ein Dienstunfall wird als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis“ definiert, „das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist“.          

Regelungen bei Dienstunfällen

Ob und wann ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen dem Verletzten zustehen, regelt für die Beamtinnen und Beamten des Landes das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).

Für Dienstunfälle von im Rahmen des TV-H Angestellter ist die Unfallkasse Hessen zuständig.

Zum Dienst gehören auch

  • Dienstreisen,
  • der Weg vom oder zum Dienst,
  • der Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie
  • die Teilnahme an dienstlichen Sitzungen oder sonstigen Dienstgängen, sofern diese genehmigt wurden.

Alle Ereignisse und Umstände, die (überwiegend) der privaten Sphäre zuzurechnen oder als Gelegenheitsursache zu definieren sind, sind dagegen von der Unfallfürsorge nicht erfasst.

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien unter dem Stichwort „Unfallfürsorge“.

Die Unfallfürsorge des Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten ist das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) durch die Unfallkasse Hessen.

HBeamtVG

Rechtliches

Rechtliche Grundlage

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG)

Die Unfallfürsorge für die hessischen Beamtinnen und Beamten ist im Fünften Teil des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG) vom 27. Mai 2013 geregelt.

Sachschadensersatz 

Ansprüche auf Sachschadensersatz außerhalb der Unfallfürsorge können angestellte und verbeamtete Lehrkräfte des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel geltend machen.

Die Dienstunfallfürsorge, der Sachschadensersatz und die diesbezüglichen Regressverfahren wurden für den hessischen Landesdienst beim Regierungspräsidium Kassel zentralisiert. Das Staatliche Schulamt in Bebra ist daher aufgrund der geänderten Vorschriften ab sofort nicht mehr für die Bearbeitung von Anträgen auf Sachschadensersatz zuständig. 

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