Regelungen bei Dienstunfällen
Ob und wann ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen dem Verletzten zustehen, regelt für die Beamtinnen und Beamten des Landes das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).
Für Dienstunfälle von im Rahmen des TV-H Angestellter ist die Unfallkasse Hessen zuständig.
Zum Dienst gehören auch
- Dienstreisen,
- der Weg vom oder zum Dienst,
- der Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie
- die Teilnahme an dienstlichen Sitzungen oder sonstigen Dienstgängen, sofern diese genehmigt wurden.
Alle Ereignisse und Umstände, die (überwiegend) der privaten Sphäre zuzurechnen oder als Gelegenheitsursache zu definieren sind, sind dagegen von der Unfallfürsorge nicht erfasst.
Die erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien unter dem Stichwort „Unfallfürsorge“.
Die Unfallfürsorge des Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten ist das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) durch die Unfallkasse Hessen.