Hessische Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung sowie einer pauschalen Abgeltung bei Rufbereitschaft für Beamtinnen und Beamte (Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung - HMVergARV)
Mehrarbeit
Antrag auf Anordnung von Mehrarbeit im Schuldienst
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Rechtliche Grundlage
Für die Durchführung des Unterrichts sowie die Erziehung und Beaufsichtigung der Schüler gelten die gleichen Grundsätze wie im Rahmen der Haupttätigkeit.
Die Vergütung wird gemäß der derzeitigen Erlassregelung festgesetzt und aufgrund der monatlichen Meldungen nach Einzelstunden abgerechnet.
Downloads
Zu diesem Thema liegen bei folgenden Staatlichen Schulämter unterstützende Unterlagen vor.