Pädagogische Tage sind vorrangig außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. In begründeten Fällen kann ein pädagogischer Tag pro Schuljahr während der Unterrichtszeit stattfinden. Dies bedarf der vorherigen Anhörung des Schulelternbeirats und des Schüler- oder Studierendenrats sowie der Anzeige beim Staatlichen Schulamt.
Pädagogischer Tag
Anzeige eines pädagogischen Tages
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Rechtliche Grundlage
Erlass „Durchführung von pädagogischen Tagen“ vom 25. Juli 2022 (ABl. 2022, 448)
Die Anzeige eines pädagogischen Tages ist spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin an die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten zu richten.
Nach der Durchführung des pädagogischen Tages ist zeitnah eine Ergebnisdokumentation zu übersenden. Ausreichend sind Übersichten der wichtigsten Arbeitsergebnisse (Präsentationen, Fotodokumentationen oder Protokolle) und Vereinbarungen zur Weiterarbeit (Ergebnisse der Abschlussbesprechung oder Protokolle).