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Bescheinigung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen

Von den Finanzämtern wird in bestimmten Fällen die Vorlage einer Bescheinigung verlangt, um Schulgeldzahlungen als Sonderausgabe steuerlich geltend machen zu können. Die gesetzliche Grundlage der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen bildet § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.

Die Bescheinigung kann auf Antrag vom Staatlichen Schulamt in Darmstadt ausgestellt werden, das für ganz Hessen die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellt. 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema und hilfreiche Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie auf der nachfolgenden Themenseite. 

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Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen

So stellen Sie einen Antrag für das Ausstellen einer Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt