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Bescheinigung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen

Von den Finanzämtern wird in bestimmten Fällen die Vorlage einer Bescheinigung verlangt, um Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe steuerlich geltend machen zu können.

Die Bescheinigung kann beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt beantragt werden, das für ganz Hessen die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellt. 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema und hilfreiche Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie auf der nachfolgenden Themenseite. 

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Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen

So beantragen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.