Graue Flächen

Einleitung eines Bußgeldverfahrens aufgrund schulischer Fehlzeiten

Bei Verletzung der Schulpflicht nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beantragt werden.

Anträge auf Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Die Antragstellung erfolgt online. Es stehen ein Online-Formular für allgemein bildende Schulen und ein Online-Formular für berufliche Schulen zur Verfügung.