Im Rahmen eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens formuliert die Schulleiterin oder der Schulleiter die Ausschreibung einschließlich des spezifischen Anforderungsprofils und legt nach Anhörung des Schulpersonalrates und der örtlichen Schwerbehindertenvertretung die Stellenausschreibung dem zuständigen Staatlichen Schulamt vor.
Das Staatliche Schulamt prüft die Rechtmäßigkeit der Stellenausschreibung und nimmt die Veröffentlichung im Internet unter https://stellensuche.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster vor.