Während der Elternzeit kann Beamtinnen und Beamten auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Für den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit gelten je Voraussetzung bestimmte Obergrenzen.
Teilzeit
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
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Rechtliche Grundlage
Hessische Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte (Hessische Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - HMuSchEltZVO)
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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.