Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, also die Grundschule in der Nähe ihres Wohnsitzes. Nur bei Angabe von wichtigen Gründen kann eine Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, besucht werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Eltern bei der Anmeldung an ihrer Grundschule einen sogenannten Gestattungsantrag stellen.
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Wie erfahren Sie, welche Grundschule zu Ihrem Wohnbezirk gehört? Hierzu gibt es Informationen auf der Homepage der Stadt Frankfurt. Hilfe bekommen Sie auch in der Abteilung des Staatlichen Schulamtes, die für Grundschulen zuständig ist.