Sie erhalten die Übergangsformulare über die Klassenlehrkraft der Grundschule.
Fragen und Antworten
Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse | Wiesbaden
Lesedauer:5 Minuten
Anmeldeverfahren
Wenn Sie bis Ende April einen Wohnsitz in Wiesbaden oder im Rheingau-Taunus-Kreis durch eine Meldebescheinigung nachweisen können:
- Über elternanfragen.uebergaenge.ssa.wiesbaden@kultus.hessen.de ein Formular einfordern,
- lassen Sie das Übergangsformular an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule abstempeln,
- unterschreiben Sie das Übergangsformular (beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben),
- schicken Sie einen Scan des Übergangsformular an das oben genannte Postfach,
- geben Sie abschließend das Übergangsformular im Original bei der Erstwunschschule ab.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte ebenfalls an:
Es müssen alle Personen unterschreiben, die das Sorgerecht für das anzumeldende Kind besitzen.
Sollten sich die Eltern nicht einigen können oder das Formular nicht von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein, entscheidet das Staatliche Schulamt über die weiterführende Schule.
Sie wählen für ihr Kind einen der Bildungsgänge Gymnasium, Realschule oder Hauptschule.
Diese werden an den Schulen der jeweiligen Schulform oder auch an integrierten Gesamtschulen (IGS) oder kooperativen Gesamtschulen (KGS) angeboten. Die Mittelstufenschule bildet die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule ab.
Nein, denn es wird ein Platz im gewünschten Bildungsgang zugesichert. Daher darf nur ein Bildungsgang angegeben werden.
Ihr Kind bekommt einen Schulplatz im gewünschten Bildungsgang. Wenn Sie beispielsweise den Bildungsgang Gymnasium wählen, dann wird dieser an Gymnasien, kooperativen Gesamtschulen und integrierten Gesamtschulen angeboten. An einer dieser Schulformen erhält ihr Kind einen Platz.
Sie können die zentralen Informationsveranstaltungen der Schulen, des Stadt- oder Kreiselternbeirates sowie die Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen besuchen.
Diese Möglichkeit besteht nicht. Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote der abgebenden Grundschulen wahr.
Bitte geben Sie trotz der Anmeldung an einer Privatschule den Übergangsbogen ab. Tragen Sie bitte drei öffentliche Wunschschulen ein. Ihre Privatschulanmeldung können Sie in das Bemerkungsfeld eintragen.
Sollten Sie eine definitive Aufnahmezusage an der Privatschule erhalten, geben Sie bitte ihren Wunschschulen per E-Mail Bescheid.
Aufnahme an den Schulen
Härtefälle können beispielsweise durch vorbeugende Maßnahmen in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören, Sehen und körperlich- motorische Entwicklung begründet sein, wenn die Erstwunschschule eine entsprechende Ausstattung bereithält.
Alle, den Antrag auf Anerkennung als Härtefall begründenden Dokumente, müssen mit dem Anmeldeformular an der weiterführende Schule abgegeben werden. Ein Nachreichen ist nicht möglich.
Folgende Punkte rechtfertigen keine Anerkennung als Härtefall:
- dass ein Elternteil alleinerziehend oder arbeitslos ist,
- dass ein längerer Schulweg vermieden werden soll,
- dass ein Kind bisher noch nicht in der Lage ist, selbständig öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder die Eltern dies einfach nicht wünschen,
- dass ein Kind nicht von seinen bisherigen Mitschülerinnen und Mitschülern getrennt werden soll,
- dass ein Kind eine diagnostizierte LRS oder ADHS hat.
Ja, dies ist im Rahmen der besonderen sozialen und familiären Umstände möglich. Ihr Kind wird in diesem Fall vorrangig aufgenommen.
Bitte geben Sie den Nachnamen, den Vornamen und die Klasse im aktuellen Schulbesuchsjahr unter „Bemerkungen“ auf dem Übergangsformular an.
Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden im Rahmen der Kontingente des inklusiven Schulbündnisses (iSB) aufgenommen.
Weitere Informationen zum inklusiven Unterricht finden Sie beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bitte nehmen Sie hierzu mit den regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) Kontakt auf.
Der Wohnort ist kein Grund für eine vorrangige Aufnahme. Kinder, die in der Stadt Wiesbaden wohnen, haben keinen Anspruch auf eine Beschulung im Rheingau-Taunus-Kreis und umgekehrt.
Nein, das ist nicht der Fall.
In diesem Fall werden die Schülerinnen und Schüler, die vorrangig aufzunehmen sind, aufgenommen. Die weiteren Schulplätze werden an den überwählten Schulen mit einem gerichtlich anerkannten Losverfahren vergeben.
Sollten an der Zweitwunschschule ausreichende Kapazitäten vorhanden sein, wird dort aufgenommen. Sollten an der Zweitwunschschule mehr Zweitwünsche als Kapazitäten vorliegen, werden die Plätze in gleicher Weise gelost. Die Kriterien zur vorrangigen Aufnahme kommen an Zweit- und Drittwunschschulen nicht zur Anwendung.
Nein.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Schulen.
In diesem Fall wird das Kind über die Verteilkonferenz verteilt. Es erhält einen Schulplatz im gewünschten Bildungsgang.
In diesem Fall wird ihr Kind über die Verteilkonferenz des Staatlichen Schulamts verteilt und erhält einen Platz im gewählten Bildungsgang.
Stadt Wiesbaden
Die Diltheyschule, die Oranienschule sowie die Leibnizschule besitzen den Schwerpunkt Musik.
Die Elly-Heuss-Schule (EHS) besitzt die Schwerpunkte Sport und Musik, bitte beachten Sie das gesonderte Aufnahmeverfahren für den Schwerpunkt Sport.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Homepages der Schulen.
Die Gutenbergschule in Wiesbaden bietet Französisch, die Diltheyschule Latein als besondere erste Fremdsprache an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulen.
... und im Zweitwunsch dieselbe Schule ohne Schwerpunkt wählen?
Nein. Die Erst-, Zweit- und Drittwunschschule dürfen nicht identisch sein.
Die Brentanoschule wird als Erstwunsch angegeben. Sollten die Schüler nicht aufgenommen werden können, werden die Schüler nicht an die Zweitwunschschule gesendet, sondern vom Staatlichen Schulamt verteilt. Da sich die Brentanoschule nicht in der Stadt Wiesbaden befindet, haben die Kinder aus dem Main-Taunus-Kreis hier Vorrang.
Rheingau-Taunus-Kreis
Die Nikolaus-August-Otto-Schule besitzt den Schwerpunkt Musik.
Ein Losen unter allen Schulen derselben Schulform findet nicht statt. Auch ein kreisweites Losen findet nicht statt.
Wenn an einer Schule mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet werden als Kapazitäten bestehen, werden an dieser Schule die Kinder gelost, die einen Platz bekommen. Das wird nach unserer Einschätzung nur an sehr wenigen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis der Fall sein.
An den Zweit- oder Drittwunschschulen findet ebenfalls nur ein Losverfahren statt, wenn diese mehr Anträge auf Aufnahme als Kapazitäten aufweisen. Dies wird im Rheingau-Taunus-Kreis voraussichtlich an denselben wenigen Schulen der Fall sein.
Da die Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises Schulplätze in ausreichender Zahl in Wohnortnähe vorhalten, gehen wir lediglich von einer kleinen Zahl aus.
Über die Wunschschulen entscheiden die Erziehungsberechtigten. Wir raten dazu, die Schulen so zu wählen, dass bei Erstwunscherfüllung kurze Wege zum Lebensmittelpunkt der Kinder eingehalten werden.
... einen Platz in Eltville erhält, obwohl wir in Idstein wohnen?
Über die Wunschschulen entscheiden die Erziehungsberechtigten. Wenn die Erziehungsberechtigten Schulen in solchen Entfernungen anwählen und diesen Wünschen dann entsprochen wird, kann es zu langen Fahrtstrecken kommen. Dies liegt dann in der Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten.
Wir raten dazu, die Schulen so zu wählen, dass bei der Erstwunscherfüllung kurze Wege zum Lebensmittelpunkt der Kinder eingehalten werden.
... erhalten und Idsteiner dafür nicht?
Nein, da voraussichtlich genug Plätze an Idsteiner Schulen in allen Bildungsgängen vorhanden sind.
Wir raten dazu, die Schulen so zu wählen, dass bei Erstwunscherfüllung kurze Wege zum Lebensmittelpunkt der Kinder eingehalten werden.
Zeitplan zur Anmeldung
Schulwechsel
Der Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5
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Das Staatliche Schulamt steht Ihnen für individuelle telefonische Beratungen zur Verfügung. Für weitergehende Anliegen können telefonisch Termine vereinbart werden.
Wiesbaden
Staatliches Schulamt für
den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
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Fax
+49 611 8803 466
Walter-Hallstein-Straße 3-7
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