Ein Mann, der auf einem Notebook tippt; man sieht Symbole für Datensicherheit

Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss

Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Online-Antrags zur Prüfung auf Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen (Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise durch das Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt) gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Die Verweise auf die gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)Öffnet sich in einem neuen Fenster in der aktuell gültigen Fassung. 

Geltungsbereich

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Prüfung auf Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen im Online-Antragsverfahren durch das zuständige Staatliche Schulamt.

Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die zum Beispiel über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärungen.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind nach Art.4 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Datenverarbeitende Stelle (Verantwortlicher)

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das zuständige Staatliche Schulamt:

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Anerkennungsstelle
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten für das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt erreichen Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse.

E-Mail: datenschutz.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Folgende personenbezogene Daten werden im Rahmen des Online-Antrags zur Prüfung auf Schulische Bewertung ausländischer Zeugnisse und Abschlüsse für das Land Hessen erhoben:

  • der Name und die Kontaktdaten (Adresse, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und -ort, Namensänderungen, Datum der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland) und/oder einer bevollmächtigten Person,
  • der Zweck zu dem die Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen benötigt wird (ggf. auch die zukünftige Ausbildungsstelle oder der zukünftige Arbeitgeber),
  • das Land, in dem die Nachweise erworben wurde,
  • Informationen zum schulischen und beruflichen Werdegang,
  • Leistungsdaten in Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen, die sich auf die schulische Bewertung ausländischer Zeugnisse und Abschlüsse beziehen,
  • Zeugnisdaten (Bezeichnung des Zeugnisses, Ausstellende Schule/Institution, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort, Art und vollständige Bezeichnung des erworbenen Abschlusses),
  • Studienzeiten (Art und Name der Institution inkl. vollständiger Anschrift, Akkreditierungsstatus, Art und Name des zu erwerbenden oder noch zu erwerbenden Abschlusses).

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Das Schulamt in Darmstadt verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, hier der Aufgabe der Prüfung einer Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen und gegebenenfalls entsprechende Bescheidung. Grundlage dafür ist § 80 Hessisches Schulgesetz (HSchG). Zur Prüfung und Beurteilung sind wir auf die genannten Daten angewiesen.

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist, soweit nicht speziellere Rechtsgrundlagen einschlägig sind, Art.6 Abs.1 Satz 1 Buchst. e DS-GVO i.V.m. § 3 Abs.1 HDSIG. Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund von Art.6 Abs.1 Satz1 Buchst. a DS-GVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt verarbeitet. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder mit Einwilligung. Ihre Einwilligung für eine Weitergabe Ihrer Daten an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn erteilen Sie mit Antragstellung. Diese verwendet Ihre Daten ggf. für Rückfragen in dem Land in dem die Zeugnisse erworben wurden. Die Einzelheiten zur Weitergabe an öffentliche Stellen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften.

Hosting

Ihre personenbezogenen Daten unterliegen der Auftragsverarbeitung durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Dabei handelt es sich um eine öffentliche Stelle des Landes Hessen, die Technologie, insbesondere Rechenzentren, für die vom Hessischen Kultusministerium und anderen Dienststellen des Landes Hessen gesteuerte Datenverarbeitung zur Verfügung stellt.

Speicherung Zugriffsdaten Online-Anmeldung

Die Online-Anmeldung wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten. Sie erhebt Daten über jeden Zugriff auf die Online-Anmeldung (Logfiles) im technisch notwendigen Umfang. Zu diesen Zugriffsdaten gehören:

  • die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • der Name der aufgerufenen Datei,
  • das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
  • die übertragene Datenmenge,
  • der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
  • die Zugriffsart (GET, POST),
  • die Beschreibung des verwendeten Browsers bzw. des verwendeten Betriebssystems,
  • die anonymisierte IP-Adresse des anfordernden Rechners,
  • die Session-ID
  • Cookies

Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht. Um Angriffe abzuwehren (z.B. DDoS Attacken), werden die Webanfragen zudem über einen externen IT-Sicherheitsdienstleister geleitet. Auch hier wird die vollständige IP-Adresse für sieben Tage gespeichert und danach gelöscht.

Im Internetauftritt der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.

Speicherfristen

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und gesetzlich vorgesehen ist. Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten entsprechend den einschlägigen Aufbewahrungsfristen nach dem Aktenführungserlasses des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster (Anlage B Punkt B.7), grundsätzlich fünf Jahre, gespeichert und anschließend nach dem Hessischen Archivgesetz dem Hessischen Staatsarchiv zur Archivierung angeboten und sodann gelöscht.

Umgang mit personenbezogenen Daten bei Kontaktaufnahme

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular müssen die von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten (ggf. Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) ebenfalls gespeichert werden, um Ihrem Anliegen entgegen kommen zu können. Je nach Sachlage kann es erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten.

Die Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden, ergibt sich, sofern keine speziellen Regelungen einschlägig sind, wiederum aus dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen.

Ihre Rechte

Als Nutzer des Online-Antrags zur Prüfung auf Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise mit einem schulischen Abschluss für das Land Hessen haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO sowie §§ 52, 53 HDSIG ergeben:

1. Recht auf Auskunft
2. Recht auf Berichtigung
3. Recht auf Löschung
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
5. Recht auf Widerspruch
6. Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Art. 13 Abs. 2 (d) EU-DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Webseite: www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster 

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