Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.
Formulare und Anträge
Dienstliche Vordrucke und Hinweise für Lehrkräfte im hessischen Schuldienst
Beruf und Familie
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Über das Antragsformular können Kinderbetreuungs- und Pflegekosten erstattet werden, die bei einer Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen angefallen sind.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihre Anträge innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der Veranstaltung (Lehrkräfte auf dem Dienstweg über die Schulleiterin bzw. den Schulleiter) bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt ein. Das Staatliche Schulamt reicht die Anträge dann zur weiteren Bearbeitung an das Hessische Kultusministerium weiter.
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Arbeitszeit
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Informationen zur Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Informationen zur Mehrarbeit für Tarifbeschäftigte finden Sie bei den Unterlagen für die Schulleitung.
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Weitere Informationen zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) und der Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte in der jeweils geltenden Fassung.
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Informationen zur Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
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Dienstreisen
Zur Genehmigung von Dienstreisen und Fortbildungsreisen von Lehrkräften ist der nachfolgende Antrag sowie die Anlage 1 vorzulegen.
Der Antrag ist nicht zu verwenden bei Schulwanderfahrten sowie internationalen Austausch- und Begegnungsfahrten.
Für die Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten ist für das Kultusressort die Hessische Bezügestelle (HBS) am Standort Kassel zuständig.
Die Antragsunterlagen sowie erläuternde Hinweise zu den einzelnen Abrechnungsverfahren können von der Webseite der HBS heruntergeladen werden.
Die Anträge für Schul- und Wanderfahrten im Ausland finden Sie bei der Hessischen Bezügestelle (HBS).
Gesundheit
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Mobilität
Das Landesticket Hessen gilt für die Bediensteten des Landes Hessen. Um ein Landesticket zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Ein Verlust des Tickets muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Landesticket finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Alle Bediensteten des Landes Hessen haben die Möglichkeit, einen unverzinslichen Vorschuss für die Beschaffung von Fahrrädern mit oder ohne Unterstützung durch einen Elektromotor zu erhalten. Ziel ist ist es, einen nachhaltigen und umweltverträglichen Fahrradverkehr für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zu unterstützen.
Der Antrag kann digital über das Verwaltungsportal Hessen innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen eingereicht werden.
Prüfertätigkeit
Prüfungsvorsitzende sowie Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Fachkommissionen können für ihre im Nebenamt ausgeübte Prüfertätigkeit bei Nichtschülerprüfungen oder Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums/Graecums entschädigt werden.
Die Anträge können nachfolgend heruntergeladen und wie im Dokument erläutert eingereicht werden.
Lehrkräfte können für ihre im Nebenamt ausgeübte Prüfertätigkeit bei Feststellungsprüfungen nach § 54 Abs. 2 Satz 3 VOGSV und/oder der dezentralen Abschlussarbeit zur Ersetzung des Prüfungsfachs Englisch oder des Prüfungsfachs Erste Fremdsprache nach § 46 Abs. 2 Satz 2 VOBGM in Verbindung mit § 54 Abs. 2 Satz 6 VOGSV entschädigt werden.
Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen und wie im Dokument erläutert eingereicht werden.
Unfälle / Sachschäden
Beamtinnen und Beamte wenden sich bitte im Rahmen der Unfallfürsorge an das zuständige Regierungspräsidium, Tarifbeschäftigte im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung an die Unfallkasse Hessen.
Die Unfallfürsorge des Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten ist das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tarifbeschäftigte durch die Unfallkasse Hessen.
Das Hessische Beamtengesetz (HBG) bestimmt, dass bei der Zerstörung, der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (Unfall), in angemessenem Umfang Ersatz geleistet werden soll.
Die Zuständigkeit für den Sachschadensersatz liegt hessenweit beim Regierungspräsidium Kassel.
TV EGO-L-H
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen haben sich auf einen „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H)“ verständigt.
Der TV EGO-L-H wurde am 11. Juli 2022 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 28)Öffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht.
Versetzungen
Ein Antrag auf Versetzung kann innerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks und/oder in einen oder mehrere andere Schulamtsbezirke gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das interne Stellen- und Bewerberportal des Landes Hessen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Bundesweite Versetzungen von unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind über die Einstellungsverfahren der anderen Bundesländer und über das bundesweite Lehrkräfteaustauschverfahren möglich.