Ein Mann in kariertem Hemd, der vor seinem Notebook sitzt

Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern

Wenn Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben und in Hessen studieren möchten, ist gegebenenfalls ein Antrag auf Zuerkennung erforderlich.

Zuerkennung der Fachhochschulreife für das Land Hessen

Der Antrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife für das Land Hessen kann online unter Angabe Ihrer Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse gestellt werden. Dem Antrag muss auch ein tabellarischer Lebenslauf mit zeitlichen Angaben über den schulischen und berufliche Werdegang sowie Zeugnisse und Bescheinigungen beigefügt werden. 

Bewerberinnen und Bewerber mit hessischen Zeugnissen wenden sich bitte direkt an die jeweilige Fachhochschule. 

Vorzulegende Nachweise

Der Online-Antrag dient der Prüfung der Nachweise. Für eine abschließende Zuerkennung ist es notwendig, die bewertungsrelevanten Nachweise auf dem Postweg nachzureichen.

Sollte eine Zuerkennung möglich sein, werden die Nachweise nach der Eingangsbearbeitung als amtlich oder öffentlich beglaubigte Fotokopien auf dem Postweg nachgefordert. Öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht der Wohnsitzgemeinde oder bei Notarinnen und Notaren, amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung.

Als Nachweis über den Erwerb der außerhessischen Fachhochschulreife sind sämtliche Zeugnisse und Bescheinigungen vorzulegen, die sich auf die Zuerkennung der Fachhochschulreife in dem betreffenden Bundesland beziehen. Im Einzelfall ist es möglich, dass weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

Anerkennungsstelle  

Die Anerkennungsstelle am Staatlichen Schulamt in Darmstadt klärt, ob eine Zuerkennung der Fachhochschulreife auch für Hessen erfolgen kann. 

Für die Prüfung Ihres Antrags werden keine Gebühren erhoben.

Beratungsgespräch

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anerkennungsstelle in Darmstadt stehen Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. 

► Servicenummer: +49 6151 3682-487

Bestehen Rückfragen zu bereits laufenden Antragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die im Briefkopf unserer Schreiben angegebene Kontaktperson.