Herkunftssprachlicher Unterricht

Herkunftssprachlicher Unterricht in Kroatisch

Der herkunftssprachliche Unterricht in Kroatisch findet in der Verantwortung des Landes Hessen (H) und des Herkunftslands, vertreten durch die Konsulate (K), statt.

Lesedauer:3 Minuten

Schulstandorte und Unterrichtszeiten 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte für den herkunftssprachlichen Unterricht in Kroatisch in Hessen.

Die Unterrichtszeiten der einzelnen Kurse an den Schulstandorten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei (siehe Download) entnehmen. 

Zur Anmeldung

Die Anmeldewege für Kurse des Landes Hessen (H) und für Kurse in Verantwortung des Herkunftslands (K) sind unterschiedlich.

Für Kurse in Verantwortung des Landes Hessen (H) gilt:

Füllen Sie das AnmeldeformularÖffnet sich in einem neuen Fenster aus und kopieren Sie es.

  • Geben Sie ein Exemplar des Anmeldeformulars in der Schule Ihres Kindes ab (am besten der Klassenleitung).
  • Das andere Exemplar reichen Sie bei der Schule ein, in welcher der Unterricht stattfindet (am besten im Sekretariat).

 

Für Kurse in Verantwortung des Herkunftslands (K) gilt:

Anmeldungen sind bei folgender Koordinationsstelle möglich:

Generalkonsulat der Republik Kroatien Frankfurt a. M.
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
 
Vlasta Morović
Koordinatorin für den Herkunftssprachenunterricht Kroatisch
E-Mail: vlasta.morovic@yahoo.com

Zusätzlich reichen Sie das Anmeldeformular wie unter dem nachfolgenden Link beschrieben bei der Schule Ihres Kindes ein sowie bei der Schule, in der der Unterricht stattfindet.

Informationen & Hinweise

Anmeldung

So melden Sie ihr Kind an

Herkunftssprachlicher Unterricht wird sowohl vom Land Hessen als auch von den Herkunftsländern angeboten. Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden.

Zeugniseintrag

Wenn der Kurs in Verantwortung des Landes Hessen (H) angeboten wird, erfolgt automatisch ein Teilnahmevermerk im Zeugnis.

Findet der Kurs in Verantwortung des Konsulats des Herkunftslandes (K) statt, muss der Teilnahmevermerk im Zeugnis bei der Anmeldung beantragt werden. Den Antrag dazu finden Sie auf Seite 2 im AnmeldeformularÖffnet sich in einem neuen Fenster zum herkunftssprachlichen Unterricht.

Zeugniseintrag

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQs

Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationen, die nebeneinander auf einem Schulflur stehen und den Betrachter anschauen

FAQs

Unterricht in der Herkunftssprache

Sie haben noch Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht?

Bei Fragen

Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ) am Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main

Mirjana Antanasijevic

Sie erreichen mich:

montags von 11:00-17:00 Uhr und donnerstags von 14:00-17:00 Uhr