Die Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Festsetzungsstelle schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt. Die zuständige Stelle kann bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der Kostenbelege verlangen.
Schulwanderfahrten
Antrag auf Erstattung von Reisekosten für Auslandsschulfahrten oder Auslandswanderfahrten
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Rechtliche Grundlagen
Hessisches Reisekostengesetz (HRKG), § 4 Reisekostenerstattung
Die Anträge für die Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten und Wanderfahrten ins Ausland finden Sie beim Regierungspräsidium Kassel.
Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise zum Antrag, die ebenfalls auf der verlinkten Internetseite zu finden sind, sowie die FAQs zur Erstattung von Reisekosten.