Graue Flächen

Entschädigung für die Prüfertätigkeit bei einer Nichtschülerprüfung oder Ergänzungsprüfung

Prüfungsvorsitzende sowie Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Fachkommissionen können für ihre im Nebenamt ausgeübte Prüfertätigkeit bei Nichtschülerprüfungen oder Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums oder des Graecums entschädigt werden.

Die Anträge können nachfolgend heruntergeladen und wie im Dokument erläutert eingereicht werden. Die Dateien sollten vor der Bearbeitung heruntergeladen werden, da das Ausfüllen online unter Umständen zu technischen Problemen führt.