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Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums oder Graecums

Eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums und des Graecums wird für Personen angeboten, die nicht eine gymnasiale Oberstufe, ein berufliches Gymnasium, ein Abendgymnasium oder ein Hessenkolleg besuchen.

Prüfungstermin und Anmeldefrist

Die Prüfungen finden halbjährlich statt: im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November). 

Die Anmeldefrist zur Teilnahme an der Ergänzungsprüfung Latinum/Graecum endet jeweils

  • am 31. Januar für die Prüfung im ersten Halbjahr (März/April) und
  • am 31. Juli für die Prüfung im zweiten Halbjahr (September/Oktober).

Nächster Prüfungstermin

► Die nächsten Prüfungen finden am 20.03.2025 statt.  

Teilnahmevoraussetzungen

Eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums und des Graecums wird für Personen angeboten, die nicht eine gymnasiale Oberstufe, ein berufliches Gymnasium, ein Abendgymnasium oder ein Hessenkolleg besuchen.

Für eine verbindliche Anmeldung sind erforderlich:

Zudem ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 90,00 Euro zu entrichten. 

Antrag auf Zulassung

Online-Formular

Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung Latinum / Graecum

Mit unserem Online-Formular können Sie sich zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums bzw. des Graecums anmelden. Nach der Meldung erhalten Sie weitere Informationen auf dem Postweg.

Einzureichende Anmeldeunterlagen

Für eine verbindliche Anmeldung ist neben dem Online-Antrag auf Zulassung die fristgerechte Einsendung der nachfolgend genannten Anmeldeunterlagen per Post nötig. 

Anmeldeunterlagen

  1. das Antragsformular Meldung zur ErgänzungsprüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster in zweifacher Ausführung,
     
  2. entweder ein Nachweis über den ersten Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in den letzten zwölf Monaten vor dem Meldetermin in Hessen oder eine Studienbescheinigung oder Aufnahmezusage einer hessischen Universität oder Hochschule oder eine in Hessen erworbene Hochschulzugangsberechtigung,
     
  3. ein Bericht über den Umfang und die Art der Vorbereitung mit genauen LektüreangabenÖffnet sich in einem neuen Fenster, aus denen auch hervorgehen kann, welcher Autor den Schwerpunkt der Vorbereitung bildete,
     
  4. eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung) der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule.

Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen per Post an folgende Anschrift:

Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis
Latinum / Graecum
Schubertstraße 60
35392 Gießen 

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach Ihrer vollständig erfolgten Anmeldung zur Ergänzungsprüfung und nach Ablauf der allgemeinen Anmeldefrist (am 31. Januar bzw. am 31. Juli) erhalten Sie auf dem Postweg Informationen über die Modalitäten der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 90,00 €.

Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Meldung eine Adresse angeben, unter der Sie zuverlässig postalisch erreichbar sind.

Antragsteller, die nachweislich Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe sind, werden von der Entrichtung der Prüfungsgebühr befreit.

Nach fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt die Zulassung zur Prüfung und die Zuweisung an eine Prüfungsschule. Bitte beachten Sie, dass die Zuweisung an eine Prüfungsschule ausschließlich nach organisatorischen Gesichtspunkten erfolgt.

Prüfungsverlauf und Prüfungsinhalt

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. 

Prüfungsteile

Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Ergänzungsprüfung werden landesweit einheitlich gestellt und an einem festgelegten Prüfungstag geschrieben. Der Termin wird auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Gießen veröffentlicht.

Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Übersetzungsarbeit. Der Umfang des lateinischen Textes beträgt etwa 180 Wörter und des altgriechischen Textes etwa 195 Wörter.

Die Bearbeitungszeit umfasst drei Zeitstunden.

Die Festsetzung der mündlichen Prüfungstermine erfolgt durch die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Prüfungsschulen. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer werden hierüber durch die Prüfungsschulen am Tag der schriftlichen Prüfung informiert.

Grundlage der mündlichen Prüfung ist ein lateinischer Text im Umfang von etwa 50 Wörtern bzw. ein altgriechischer Text im Umfang von etwa 60 Wörtern. An die Übersetzung schließt sich ein Prüfungsgespräch an. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten, die Vorbereitungszeit in der Regel 30 Minuten.

Das Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung wird im Verhältnis 2:1 der Einzelergebnisse des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils gebildet. Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils teilt Ihnen die jeweilige Prüfungsschule mit. Diese stellt ebenfalls das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung aus.

Versäumt eine zur Ergänzungsprüfung zugelassene Teilnehmerin bzw. ein zugelassener Teilnehmer die Prüfung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, erhält er die Möglichkeit, an einer Nachprüfung teilzunehmen. Ein Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Staatlichen Schulamt. Als Nachprüfungstermin wird der jeweils darauffolgende Prüfungstermin festgelegt.

Bitte beachten Sie!

Bringen Sie bitte zur schriftlichen Prüfung, wenn möglich, ein lateinisch-deutsches bzw. altgriechisch-deutsches Wörterbuch ohne Ergänzungen mit (Stowasser, Pons, Langenscheidt, Gemoll). Sollten Sie kein Wörterbuch mitbringen können, wird Ihnen dieses von der jeweiligen Prüfungsschule gestellt.

Die Prüfungsgebühr wird abzüglich eines Anteils von 20 Prozent für den entstandenen Verwaltungsaufwand nur zurückerstattet, wenn ein Antragsteller nicht zur Prüfung zugelassen wird oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht an der Prüfung teilnehmen kann.

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