Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Nach Ihrer vollständig erfolgten Anmeldung zur Ergänzungsprüfung und nach Ablauf der allgemeinen Anmeldefrist (am 31. Januar bzw. am 31. Juli) erhalten Sie auf dem Postweg Informationen über die Modalitäten der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 90,00 €.
Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Meldung eine Adresse angeben, unter der Sie zuverlässig postalisch erreichbar sind.
Antragsteller, die nachweislich Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe sind, werden von der Entrichtung der Prüfungsgebühr befreit.
Nach fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt die Zulassung zur Prüfung und die Zuweisung an eine Prüfungsschule. Bitte beachten Sie, dass die Zuweisung an eine Prüfungsschule ausschließlich nach organisatorischen Gesichtspunkten erfolgt.