Eine Gestattung bei Berufsschülerinnen und -schülern ist erforderlich, wenn diese eine andere als die für sie zuständige Berufsschule besuchen wollen.

Gestattungen
Stellungnahmen der Dienststellen bei Gestattungsanträgen (Berufsschule)
Lesedauer:4 Minuten
Rechtliche Grundlagen
Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 66 Gestattungen
Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), § 4 Gestattungen
Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 63 Erfüllung der Berufsschulpflicht
Stellungnahmen zum Gestattungsantrag
Besuch einer Berufsschule außerhalb Hessens
Stellungnahmen des Schulträgers, der zuständigen Berufsschule und des Staatlichen Schulamts zum Antrag auf Gestattung für den Besuchs einer Berufsschule außerhalb von Hessen
Downloads
Aufnahme in eine hessische Berufsschule
Stellungnahmen der gewünschten Schule, des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts zum Antrag auf Gestattung einer oder eines Auszubildenden, die oder der außerhalb Hessens berufsschulpflichtig ist, auf Aufnahme in eine hessische Berufsschule