Warum eine Gestattung?
Schülerinnen und Schüler haben die Schulpflicht durch den Besuch der Grundschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke bilden die Schulträger durch Satzung.
Wird der Besuch einer anderen als der nach der gültigen Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule gewünscht, bedarf es einer Gestattung.