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Vorzeitiger Abbau des Zeitguthabens aus dem Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

Für hessische Beamtinnen und Beamten wurde 2007 das Lebensarbeitszeitkonto (kurz: LAK) eingerichtet. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs (auf Antrag auch darüber hinaus) sparen Beamtinnen und Beamte automatisch eine Stunde pro Woche auf dem Lebensarbeitszeitkonto an (Teilzeitkräfte anteilig).

Eine vorzeitige Inanspruchnahme des Zeitguthabens ist auf Antrag möglich, wenn dadurch dienstliche Belange wie die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung nicht beeinträchtigt werden und wenn ein Ansparzeitraum von mindestens drei Schuljahren erreicht wurde. Die Ermäßigung oder Freistellung muss sich über den Zeitraum eines ganzen Schuljahres oder ganzen Schulhalbjahres erstrecken.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 1. Dezember 2017 (StAnz. S. 1495)

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