Graue Flächen

Wechsel in die weiterführende Schule (Übergang 4 nach 5)

Die Klassenkonferenzen in der Grundschule sprechen für jedes Kind eine Empfehlung für den weiteren Bildungsgang aus, der für die Bedürfnisse und die Fähigkeiten des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese wird den Eltern in einem Beratungsgespräch mitgeteilt.

Bei der Wahl des weiterführenden Bildungsganges haben die Eltern Anspruch auf eingehende Beratung. Sie teilen ihre Entscheidung der Klassenleitung der abgebenden Jahrgangsstufe mit. Zur Entscheidung nimmt die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters schriftlich Stellung. 

Die Stellungnahme muss eine Empfehlung für den Bildungsgang oder die Bildungsgänge enthalten, für den oder für die die Eignung der Schülerin oder des Schülers gegeben ist. Wird dabei dem Wunsch der Eltern widersprochen, so ist ihnen eine erneute Beratung anzubieten. Halten die Eltern ihre Entscheidung aufrecht, so erfolgt die Aufnahme in den gewählten Bildungsgang. 

Rechtliche Grundlage

Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 77 Wahl des weiterführenden Bildungsganges

Zum Gesetzestext 

Ein Gruppe Kinder im Gespräch miteinander; sie stehen im Flur einer Schule mit ihren Ranzen auf dem Rücken

Übergang 4 nach 5

Wechsel in die weiterführende Schule

Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist ein wichtiger Schritt für die Kinder und ihre Eltern.