Bei Fragen, die über schulische Angelegenheiten hinaus gehen, beraten und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts gerne.
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Beachten Sie bitte:
Während das Staatliche Schulamt für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zuständig ist, liegen die äußeren Schulangelegenheiten wie Gebäude, Ausstattung und Schülerbeförderung in der Verantwortung des Schulträgers.