Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach Schulamtsbezirken
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Jede Lehrkraft kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden. Für ausführlichere Gespräche sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Bad Vilbel
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen einer Dienststelle zu beteiligen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).