Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach Schulamtsbezirken
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
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Jede Lehrkraft kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden. Für ausführlichere Gespräche sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Bad Vilbel
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen einer Dienststelle zu beteiligen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).