Ablauf der Prüfung und Prüfungsteile
Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt und alle Unterlagen fristgerecht abgegeben hat, wird zur Nichtschülerprüfung zugelassen.
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:
- der Präsentationsprüfung,
- den schriftlichen Prüfungen und
- den mündlichen Prüfungen.
Präsentationsprüfung
Das Thema der Präsentationsprüfung muss nach vorheriger Beratung der Leiterin oder dem Leiter des Vorbereitungskurses zur Genehmigung vorgelegt werden. Voraussetzung zur Zulassung zur Präsentationsprüfung ist die Anfertigung eines Portfolios. Dieses muss mindestens eine Gliederung, eine Kurzbeschreibung der Fragestellung und Quellen beinhalten. Das Portfolio wird nicht bewertet, es dient ausschließlich der Vorbereitung der Präsentation und möglicher Nachfragen.
Die Erstellung des Portfolios erfolgt vor den schriftlichen Prüfungen und ist der Prüferin oder dem Prüfer fünf Werktage vor der Präsentationsprüfung abzugeben.
Die Präsentation des Themas wird von einer Fachkommission beurteilt und bewertet. Die Kriterien sind die fachliche und methodische Kompetenz sowie der Medieneinsatz.
Schriftliche Prüfung
Es werden vier Fächer schriftlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:
- Lernbereich Gesellschaftslehre oder
- eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
- Lernbereich Naturwissenschaften oder
- eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.
Mündliche Prüfung
Nach den schriftlichen Prüfungen werden vier Fächer mündlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:
- Lernbereich Gesellschaftslehre oder
- eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
- Lernbereich Naturwissenschaften oder
- eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.
Fächer bzw. Lernbereiche, die Bestandteil der schriftlichen Prüfungen oder der Präsentationsprüfung waren, können nicht viertes, mündliches Prüfungsfach sein.
Das zuständige Staatliche Schulamt stellt bei erfolgreicher Prüfung das Zeugnis aus.