Eine junge Frau lernt und schreibt; neben ihr ein Stapel Bücher

Erwerb der Fachhochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg

Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann über eine Nichtschülerprüfung erworben werden. Dabei handelt es sich um eine besondere Prüfungsform, bei der der Prüfling zuvor keine staatliche oder staatlich anerkannte Schule besucht hat, die zu diesem Schulabschluss führt.

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Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung ist spätestens zum 31. Januar des Prüfungsjahrs an das Staatliche Schulamt in Darmstadt zu richten. Es entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und die Zuweisung der Antragstellerin oder des Antragstellers an eine öffentliche Fachoberschule. Eine Ablehnung ist zu begründen.

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:

  • eine Übersicht über den Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des Bildungsganges und Angaben zu Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit,
  • beglaubigte Abschriften oder Kopien aller Schulabschluss- oder Schulabgangszeugnisse,
  • Nachweise und Erklärung nach VOFOS § 31 Abs. 1.

Das Staatliche Schulamt in Darmstadt weist die Prüflinge einer öffentlichen Schule zu. Dort nehmen sie an der entsprechenden Abschlussprüfung nach dem ersten Abschnitt des zweiten Teils dieser Verordnung teil. 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro ist unmittelbar nach der Zulassung und vor Antritt zur Prüfung zu entrichten.

Die Gebühr ist nach der Zulassung zur Prüfung auch dann zu entrichten, wenn die Prüfung nicht angetreten wird. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung.

Zulassungsvoraussetzungen

Nichtschülerprüfungen werden an einer öffentlichen Fachoberschule abgelegt. Voraussetzung für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung ist:

  • der Nachweis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss),
     
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf  
    (nachzuweisen durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einjähriges, mindestens 800 Zeitstunden umfassendes einschlägiges und durch eine staatliche Ersatzschule des Landes Hessen betreutes Praktikum, nachzuweisen durch Wochenberichte, zwei ausführliche Tätigkeitsberichte, eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 sowie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis),
     
  • ein geeigneter Nachweis hinreichender Prüfungsvorbereitung,
     
  • der Nachweis des ersten Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes in Hessen,
     
  • eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er nicht gleichzeitig an einer entsprechenden beruflichen Vollzeitschule als reguläre Schülerin oder regulärer Schüler angemeldet ist, nicht gleichzeitig an einer anderen Schule die Zulassung zur gleichen Prüfung beantragt hat, eine entsprechende Prüfung nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt hat und nicht bereits mehr als einmal an einer entsprechenden Prüfung erfolglos teilgenommen hat.

Zur Nichtschülerprüfung kann auch zugelassen werden, wer in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat und erfolgreich an einem von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland als geeignet anerkannten Fernlehrgang einer in Hessen ansässigen Fernunterrichtseinrichtung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen hat.

Nichtschülerinnen und Nichtschüler können die Prüfung nicht eher ablegen, als es ihnen bei einem Besuch der Fachoberschule möglich gewesen wäre.

Prüfungsinhalte

Der mündliche Prüfungsteil erstreckt sich auf die folgenden Fächer:

  • die vier Fächer des schriftlichen Prüfungsteils,
  • Politik und Wirtschaft,
  • zwei Fächer der Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik nach Wahl des Prüflings).

Die Prüferinnen und Prüfer sollen im mündlichen Prüfungsteil auch die Vorbereitung der Prüflinge berücksichtigen und auf ihre Spezialkenntnisse eingehen.

In einer Vorbesprechung zum mündlichen Prüfungsteil kann dem Prüfling Gelegenheit gegeben werden, seine Prüferinnen und Prüfer kennen zu lernen und mit ihnen ein Gespräch zu führen. 

Einheitliche Aufgaben

Es wird eine Prüfung geschrieben; ein Stift ist gelb

Fachoberschule

Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule

Die Termine und ergänzende Materialien zur zentralen Abschlussprüfung in der Fachoberschule finden Sie beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Kontakt für Rückfragen

Bei Fragen können Sie sich an folgende Kontaktpersonen wenden: 

Dennis Hochmann:
Telefon: +49 6151 3682-397
E-Mail: nichtschuelerpruefung-fhsr.da@kultus.hessen.de

Fax: +49 6151 3682-403

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