Fragezeichen mit Fragen

Informationen zur Bewerbung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulen

Nachfolgend haben wir für Sie Antworten auf viele organisatorische Fragen zum deutsch-kanadischen Schüleraustausch, zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme und zum Bewerbungsverfahren zusammengestellt. Da die Plätze begrenzt sind, können wir leider eine Teilnahme nicht garantieren.

Allgemeine Hinweise

Durch die Teilnahme am deutsch-kanadischen Austausch erwerben Schülerinnen und Schüler ein größeres, differenzierteres Verständnis für eine fremde Gesellschaft. 

Sie erweitern ihre persönlichen Fähigkeiten hinsichtlich Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Sie eignen sich Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen für das Zusammenleben mit Menschen einer anderen Kultur an und werden interkulturell handlungsfähig. 

Als Akteure in einer zunehmend globalisierten Welt werden sie sich außerdem in Zukunft in einem englischsprachigen Umfeld sicherer bewegen können.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sich die Schülerinnen und Schüler in der 9. Klasse (G8) oder der 9. und 10. Klasse (G9) einer allgemeinbildenden Schule mit Sekundarstufe I und II befinden. 

Sollte die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Mittelstufenschule besuchen, muss der Übergang in die Oberstufe einer anderen Schule gewährleistet sein. Für diesen Fall wählt die Mittelstufenschule die Bewerberin bzw. den Bewerber aus, die Oberstufenschule bestätigt, dass sie zur Aufnahme der ausländischen Gastschülerin bzw. des Gastschülers bereit ist. 

Während des Austausches darf sich an der aufnehmenden hessischen Schule nur eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer (TN) des deutsch-kanadischen Schüleraustausches aufhalten. Zur Einreise nach Kanada benötigt man eine elektronische Reisegenehmigung (eTA).   

Es wird vorausgesetzt, dass die schulischen Leistungen der Schülerinnen bzw. der Schüler so gut sind, dass nach Rückkehr aus Kanada die Wiedereingliederung in die Schule ohne Wiederholung der Klassenstufe erfolgen kann.

Unbedingt erforderlich für einen erfolgreichen Austausch ist die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN): Sie müssen den Willen haben, ihre vertraute Umgebung drei Monate lang hinter sich zu lassen und sich in eine neue Umgebung einzufinden. Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, die eigene Welt mit einem Gast zu teilen und sie/ihn bei dieser Erfahrung zu unterstützen.

Der Austausch sollte nicht primär auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkräfte angestrebt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass durch einen Rücktritt kurz vor der Abreise, anderen Bewerberinnen und Bewerbern die einmalige Chance am Programm teilzunehmen, verwehrt wird. 

Der Austausch besteht aus zwei Teilen von jeweils drei Monaten. Er beginnt in der Regel eine Woche nach den Sommerferien mit dem Aufenthalt der hessischen Schülerinnen und Schüler in Alberta. 

Die Rückreise aus Kanada wird knapp 90 Tage später im November erfolgen. Die kanadischen Gäste verbringen drei Monate von Februar bis Mai des darauffolgenden Jahres in Hessen. 

Für den Austausch entstehen Kosten für den Flug, eine Reisegenehmigung (eTA),  für Versicherungen, sowie für ein Taschengeld in Kanada. Die in Kanada üblichen und teilweise hohen Schulgebühren für Gastschüler entfallen in diesem Programm, für manche Kurse erheben kanadische Schulen jedoch in geringem Umfang Kursgebühren.

Unter Ausnutzung der günstigsten Bedingungen wird ein Gruppenflug (Hin- und Rückflug) für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gebucht. Der endgültige Preis kann erst nach Buchung des Fluges genannt werden. Die Rechnung geht vom Reisebüro direkt an die Familien. Die Teilnahme am Gruppenflug ist ausnahmslos verbindlich.

Auf der Hinreise werden die Schülerinnen und Schüler von einer oder einem Mitarbeitenden der Servicestelle Internationale Begegnungen begleitet. Den Rückflug nach Frankfurt am Main absolvieren die Schülerinnen und Schüler ohne Begleitung.

Die Kosten für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung tragen die Familien selbst. Die Versicherungsprämien sind unterschiedlich hoch, da sie sich nach den bestehenden Versicherungsverträgen und -bedingungen der jeweiligen Familie richten.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung fallen beim direkten Austausch nicht an, da die Gäste in den jeweiligen Partnerfamilien untergebracht sind. Für die hessischen Schülerinnen und Schüler ist ein angemessenes Taschengeld einzuplanen, dessen Höhe sich nach den jeweiligen Gegebenheiten im Gastland, den familiären Möglichkeiten und den individuellen Bedürfnissen richtet. 

Es ist ratsam, Vorsorge für unvorhergesehene Ausgaben zu treffen wie z.B. Teilnahmegebühren für Exkursionen oder Sportveranstaltungen oder für erforderliche Arztbesuche und Medikamente, die evtl. vorfinanziert werden müssen.

Sollte der Austausch in Kanada frühzeitig abgebrochen werden, sind die entstehenden Kosten von der/dem TN bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen. 

Die eingegangene Austauschverpflichtung (d. h. die Aufnahme der kanadischen Gäste) bleibt bestehen.

Die finanzielle Unterstützung für die hessischen Schülerinnen und Schüler besteht im Wegfall der Schulgebühren in Kanada, die teilweise beträchtlich sind. Darüber hinaus ist keine finanzielle Förderung möglich.

Die Bewerbungsunterlagen – vor allem eine aussagekräftige Selbstbeschreibung – sind sehr wichtig für die Auswahl der richtigen Familie. 

Alle Unterlagen werden von uns aufmerksam gelesen. Ausführliche und zutreffende Angaben zur Person, den Interessen, den Hobbys, der Familie usw. sind bei der Suche nach einem geeigneten Partner oder einer Partnerin unerlässlich. 

Da von kanadischer Seite erfahrungsgemäß weniger Bewerbungen vorliegen als von hessischer Seite, richtet sich die Auswahl nach dem dortigen Bewerberfeld.

Teilnahme

Die Entscheidung, einen Gast für drei Monate bei sich aufzunehmen und selbst drei Monate im Ausland zu verbringen, sollte nach reiflicher Überlegung getroffen werden. Man muss sich darüber bewusst sein, dass es sich weder um einen Ferienaufenthalt noch um eine Sprachreise handelt.

Eine aktive Beteiligung am Schul- und am Familienleben wird gefordert. Es wird vorausgesetzt, dass alle TN bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich an andere Lebensbedingungen anzupassen. Wohn- und Lebensverhältnisse des Austauschpartners bzw. der Austauschpartnerin können sehr unterschiedlich zu den eigenen sein. Auch der Erziehungsstil in der Gastfamilie und die Anforderungen der Schule hinsichtlich Arbeits- und Sozialverhalten können sich von dem gewohnten deutlich unterscheiden.

Hinweise zur Vorbereitung und Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einem Vorbereitungstreffen in Rüsselsheim gegeben.

Es werden sowohl an der hessischen als auch in der kanadischen Schule Betreuungslehrkräfte benannt. Diese begleiten die TN während des Austausches in schulischen Angelegenheiten. Auch bei eventuellen Schwierigkeiten in der Gastfamilie stehen sie zur Verfügung. Darüber hinaus steht den TN während des gesamten Aufenthalts in Kanada die zuständige Kontaktperson unserer Partnerorganisation, Alberta Education, mit Rat und Tat zur Seite. 

Auf hessischer Seite übernimmt diese Funktion die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner der Servicestelle Internationale Begegnungen. Sie werden den TN zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt. Entscheidend für ein spannendes und harmonisches Zusammenleben vor Ort sind jedoch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und ihre Familien. 

Eine kompromissbereite Haltung der TN und ein direkter, unkomplizierter Draht zwischen den Eltern haben sich zur Problemlösung sehr bewährt.

Die hessischen Schülerinnen und Schüler wohnen in den Familien ihrer kanadischen Austauschpartnerinnen und -partner, die kanadischen Schülerinnen und Schüler wohnen in den Familien ihrer deutschen Austauschpartnerinnen und -partner. Die Familie sollte bereit sein, das Gastkind so aufzunehmen, wie sie sich das für ihr eigenes Kind im Gastland wünscht.

Wichtig ist, dass die Austauschschülerin oder der Austauschschüler voll in das Familienleben eingebunden wird, was umgekehrt bedeutet, dass sich diese in das Familienleben integrieren und den dort üblichen Regeln entsprechen. 

Jeder Teilnehmerin bzw. jedem Teilnehmer muss klar sein, dass während des Aufenthaltes im anderen Land das Erziehungsrecht an die Gastfamilie delegiert wird und Entscheidungen nur in Absprache mit der gastgebenden Familie getroffen werden dürfen.

Der Schulbesuch ist für alle TN während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Die TN nehmen am Unterricht der jeweiligen Gastschule teil und bringen sich nach einer kurzen Eingewöhnungszeit aktiv ein. 

Die Schülerinnen und Schüler werden voll in das Schulleben des Gastlandes integriert und unterliegen den dortigen Gepflogenheiten und Regelungen. Nach Beendigung des Austausches erhalten alle TN eine Leistungsbeurteilung von der Gastschule. Im Halbjahreszeugnis soll der Auslandsaufenthalt erwähnt werden. 

Wegen der längeren Abwesenheit vom Unterricht an der hessischen Schule müssen alle deutschen TN vor ihrer Abreise mit der Schulleitung klären, auf welche Weise das durch die Abwesenheit bedingte Fehlen kompensiert werden kann. Es sollte auch besprochen werden, welche Erwartungen seitens der hessischen Schule bezüglich der Fächerwahl in Kanada bestehen.

Durch den Auslandsaufenthalt sollen der Schülerin bzw. dem Schüler keine Nachteile bei der Beurteilung entstehen. Sie sollen ihre schulische Ausbildung anschließend ohne zeitlichen Verlust fortsetzen können.

Die hessischen Schülerinnen und Schüler sollen während ihres Aufenthalts in Kanada ein Tagebuch führen, um am Ende ihres Aufenthalts einen Bericht über ihre Erfahrungen und Eindrücke anfertigen zu können. Hier gilt die Empfehlung, den Bericht möglichst weitgehend in Kanada zu erstellen, da die Eindrücke noch frisch sind. 

Da der Bericht eventuell auf der Homepage des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim oder einer vergleichbaren Homepage in Alberta veröffentlicht wird, ist es wichtig, dass der Bericht auf sprachliche Korrektheit geprüft ist. Auch Bilder, auf denen andere Personen zu sehen sind, dürfen aus Datenschutzgründen nicht oder nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung benutzt werden. Wenn diese nicht vorliegt, ist auf Bilder mit Personen zu verzichten. Landschaftsbilder oder Fotos von Schulgebäuden ohne Personen sind auch sehr eindrucksvoll.

Der Bericht ist spätestens 4 Wochen nach der Rückkehr nach Hessen bei der Servicestelle für Internationale Begegnungen einzureichen. Durch die Auswertung der Berichte werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Planung und Durchführung künftiger Austauschvorhaben zu verwerten und zu berücksichtigen.

Erst nach Abgabe des Berichtes erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Bestätigungen für die Teilnahme am Austausch! Die Servicestelle behält sich vor, die Schulleitung über nicht erbrachte Leistungen zu informieren. Eventuelle Konsequenzen für die Erstellung der Jahresabschlusszeugnisse sind von den TN mit der Schulleitung zu klären.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Schülerberichte ehemaliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

Eltern

Die Gasteltern haften für Ihren Gast, ihnen obliegt die Aufsichtspflicht. Somit wird erwartet, dass sie während des Aufenthalts des Gastes als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin anwesend bzw. erreichbar sind. 

Die Gäste haben den Anweisungen der Gasteltern zu folgen, z.B. was Ausgehzeiten, die Ausübung von Sportarten mit besonderem Verletzungsrisiko usw. anbelangt. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen führt zum Ausschluss aus dem Austauschprogramm und somit zur kostenpflichtigen Heimreise.

Die Eltern müssen vor der Abreise ihres Kindes alle Fragen bezüglich Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung direkt mit ihren Versicherungsgesellschaften klären. 

Der Versicherungsschutz muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada Gültigkeit haben. Die Servicestelle ist für versicherungstechnische Fragen nicht zuständig.

Für die Einreise werden ein gültiger Reisepass, ein elektronisches Touristenvisum (ETA) und ein Impfnachweis benötigt. 

Bewerberinnen und Bewerber sollten sofort nach Aufnahme ihrer Bewerbung die Gültigkeit ihres Reisepasses überprüfen. Er sollte bis mindestens 6 Monate nach der Rückreise Gültigkeit haben.

Die hessischen Schulen, die kanadische Gastschülerinnen und -schüler während ihres Aufenthalts in Hessen betreuen, sollten die kanadischen Wünsche bezüglich der Stundenplangestaltung berücksichtigen: Die Schulen werden hierzu in einer Informationsveranstaltung für Betreuungslehrkräfte durch die Servicestelle bzw. nach Ankunft der kanadischen Schülerinnen und Schüler ggf. durch eine kanadische Lehrkraft beraten.

Vor der Planung eines Ausflugs- und Besichtigungsprogramms für den kanadischen Gast erkundigen sich die Gasteltern bitte bei der Schule nach den dort vorgesehenen Aktivitäten, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Die kanadische Seite begrüßt eine Teilnahme der kanadischen Schülerinnen und Schüler an Exkursionen und Schullandheimaufenthalten. 

Die Kosten sind von den kanadischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst aufzubringen. Längere Abwesenheiten des Gastes von der hessischen Gastfamilie sollten jedoch vorher mit den Eltern in Kanada besprochen werden. 

Bei privaten Reisen mit der Gastfamilie sind die Ferientermine unbedingt einzuhalten.

Bewerbung

Der deutsch-kanadische Schüleraustausch richtet sich – wie schon unter Punkt I.2 erwähnt – an Schülerinnen und Schüler der 9. (G8) und 9. und 10. Klassen (G9). Die Schülerinnen und Schüler müssen nach der Klasse 10 eine gymnasiale Oberstufe besuchen. 

Bei einem Schulwechsel nach der Klasse 9 (G8) bzw. nach der Klasse 10 (G9) muss die weiterführende Schule bereit sein, den kanadischen Schüler oder die Schülerin bei sich aufzunehmen.

Das Programm wird über die örtlichen Staatlichen Schulämter ausgeschrieben. Schülerinnen und Schüler können sich ab Anfang/Mitte Oktober eines jeden Jahres auf der Website der Servicestelle Internationale Begegnungen bewerben. 

Dort wird das Bewerbungsverfahren im Detail erläutert und sämtliche erforderlichen Unterlagen bereitgestellt:

Der überwiegende Teil der Bewerbung erfolgt online im Rahmen eines Webformulars. 

Die zuvor zusammengetragenen Unterlagen, dabei handelt es sich um die Zustimmung der Schulleitung, ein Lehrkräftegutachten, die Zustimmung der Familie, die Verhaltensregeln, das aktuelle Zeugnis und das Selbstporträt, übergibt die Bewerberin bzw. der Bewerber an die Schulleitung weiter. 

Bei einem Schulwechsel müssen die abgebende und die aufnehmende Schule beteiligt werden. 

Für den Fall, dass an der Schule mehrere Bewerbungen vorliegen, muss die Schulleitung (ggf. die der aufnehmenden Schule) eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auswählen. Die Kriterien für die Auswahl legt die Schulleitung in eigener Regie fest.

Die Schulleitung sendet nach Auswahl einer geeigneten Bewerbung, diese Unterlagen an die Servicestelle Internationale Begegnungen in Rüsselsheim. 

Wenn dies per Post erfolgen soll, adressieren Schulen den Brief bitte an folgende Adresse: 

Staatliches Schulamt 
Servicestelle Internationale Begegnungen
Walter-Flex-Str. 60
65428 Rüsselsheim am Main 

Wenn Schulen die Unterlagen digital weiterleiten möchten, verwenden sie die offizielle, datensichere Poststellen-Adresse und senden die Dokumente bitte einzeln (nicht zusammengefasst in einer PDF-Datei) an folgende E-Mail: 

Schueleraustausch.SSA.Ruesselsheim@kultus.hessen.de

Alle erforderlichen Unterlagen werden auf der Website der Servicestelle (siehe unten) zum Download bereit gestellt. Diese sind:

  • die Zustimmung der Familie,
  • Verhaltensregeln im Schüleraustausch,
  • die Zustimmung der Schule,
  • ein Lehrkräftegutachten,
  • das aktuelle Zeugnis,
  • ein Selbstporträt (Steckbrief, Fotos, Brief an die potentielle Gastfamilie – zusammengefügt in einer PDF-Datei).

Nachdem das Webformular ausgefüllt ist, erhalten die Servicestelle und die Schule eine Nachricht über den Eingang. Die von euch ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente aus der obigen Liste gebt ihr zusammen mit den Dokumenten für die Schule bei der Schulleitung ab, mit der Bitte, die Zustimmung der Schulleitung und das Lehrkräftegutachten auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Schule sendet dann alle Formulare direkt an die Servicestelle Internationale Begegnungen. Liegen an einer Schule mehrere Bewerbungen vor, trifft die Schulleitung nach eigenen Kriterien eine Auswahl.

Um den Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu behalten, stellt die Servicestelle, ebenfalls im Downloadbereich, eine Checkliste bereit.

Bei einem Schulwechsel sind die Einverständniserklärungen auch von der weiterführenden Schule beizufügen. 

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig sind und – wie angegeben – sämtliche Fragen in englischer Sprache beantwortet werden. 

Die Lehrkräfte werden gebeten, ihre Kurzgutachten ebenfalls in englischer Sprache abzufassen.

Wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Austauschplätze, darf pro Schule nur eine Bewerbung für den deutsch-kanadischen Schüleraustausch eingereicht werden. Die Schulleitung sollte dies bereits bei der Information der Schülerinnen und Schüler einkalkulieren.

Da die Zahl der kanadischen Bewerberinnen und Bewerber in aller Regel geringer ist als die Zahl der hessischen Bewerbungen, müssen einige Schülerinnen und Schüler mit einer Absage rechnen. Diese Tatsache sollte den Schülerinnen und Schülern bei Abgabe ihrer Bewerbung bewusst sein. Wir sagen dies an dieser Stelle so deutlich, weil die Enttäuschung abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber in vielen Fällen sehr groß ist. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle der Nichtvermittlung die Absage nicht begründet wird.

Angesichts der leider unvermeidbaren Absagen sollte eine Zusage zu unserem Austauschprogramm von den TN auch als Verpflichtung gesehen werden, mit den ihnen gebotenen Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen.

Da die kanadische Bewerbungsfrist erst Mitte März ausläuft, die Bewerbungsunterlagen entsprechend danach hier eintreffen und unter den hessischen Bewerbungen mit großer Sorgfalt geeignete Partnerinnen und Partner gesucht werden, kann frühestens Ende April mit einer Nachricht gerechnet werden. 

Die von hessischer Seite gemachten Vorschläge werden dann zu unserer kanadischen Austauschorganisation geschickt und den kanadischen Gastfamilien zur Verfügung gestellt. Sind auch diese einverstanden, kann die endgültige Zusage gemacht werden. In einigen wenigen Fällen kann sich dieses Prozedere auch bis Ende Mai oder Anfang Juni hinziehen.

So bewerbt ihr euch

Die Bewerbung für den deutsch-kanadischen Austausch erfolgt online. Vorab sind aber einige Unterlagen herunterzuladen und auszufüllen (siehe „Bewerbungsunterlagen“). 

Servicestelle

Die Servicestelle Internationale Begegnungen koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen. Sie ist am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim am Main angesiedelt.

Servicestelle

Internationale Begegnungen

Internationale Austauschprogramme

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 
Servicestelle Internationale Begegnungen
Walter-Flex-Straße 60

65428 Rüsselsheim am Main

Kontaktdaten 

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