Fragezeichen mit Fragen

Informationen und Hinweise

Nachfolgend haben wir für Sie Antworten auf viele organisatorische Fragen zum deutsch-kanadischen Schüleraustausch, zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme und zum Bewerbungsverfahren zusammengestellt. Da die Plätze begrenzt sind, können wir leider eine Teilnahme nicht garantieren.

Allgemeine Hinweise

Durch die Teilnahme am deutsch-kanadischen Austausch erwerben Schülerinnen und Schüler ein größeres, differenzierteres Verständnis für eine fremde Gesellschaft. 

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre persönlichen Fähigkeiten hinsichtlich Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Sie eignen sich Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen für das Zusammenleben mit Menschen einer anderen Kultur an und werden interkulturell handlungsfähig. 

Als Akteure in einer zunehmend globalisierten Welt werden sie sich außerdem in Zukunft in einem englischsprachigen Umfeld sicherer bewegen können. 

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sich die Schülerinnen und Schüler in der 9. Klasse (G8) oder der 9. und 10. Klasse (G9) einer allgemeinbildenden Schule mit Sekundarstufe I und II befinden.

Sollte der Bewerber bzw. die Bewerberin eine Mittelstufenschule besuchen, muss der Übergang in die Oberstufe einer anderen Schule gewährleistet sein. Für diesen Fall wählt die Mittelstufenschule den Bewerber bzw. die Bewerberin aus, die Oberstufenschule bestätigt, dass sie zur Aufnahme des ausländischen Gastschülers bzw. der Gastschülerin bereit ist. Während des Austauschs darf sich an der aufnehmenden hessischen Schule nur ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin des deutsch-kanadischen Schüleraustausches aufhalten. 

Zur Einreise nach Kanada wird ein elektronisches Touristenvisum (Esta) benötigt. 

Es wird vorausgesetzt, dass die schulischen Leistungen der Schülerinnen bzw. der Schüler so gut sind, dass nach Rückkehr aus Kanada die Wiedereingliederung in die Schule ohne Wiederholung der Klassenstufe erfolgen kann. 

Unbedingt erforderlich für einen erfolgreichen Austausch ist die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Sie müssen den Willen haben, ihre vertraute Umgebung drei Monate lang hinter sich zu lassen und sich in eine neue Umgebung einzufinden. Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, die eigene Welt mit einem Gast zu teilen und diesen zu unterstützen.

Der Austausch sollte nicht primär auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkräfte angestrebt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass durch einen Rücktritt kurz vor der Abreise anderen Bewerberinnen und Bewerbern die einmalige Chance verwehrt wird, am Programm teilzunehmen.  

Der Austausch besteht aus zwei Teilen von jeweils drei Monaten. Er beginnt in der Regel eine Woche nach den Sommerferien mit dem Aufenthalt der hessischen Schülerinnen und Schülern in Alberta. 

Die Rückreise aus Kanada wird knapp 90 Tage später im November erfolgen. Die kanadischen Gäste verbringen 3 Monate von Februar bis Mai des darauffolgenden Jahres in Hessen.  

Für den Austausch entstehen Kosten für den Flug, für die Versicherungen, sowie ein Taschengeld für den Aufenthalt in Kanada. 

Unter Ausnutzung der günstigsten Bedingungen wird ein Gruppenflug (Hin- und Rückflug) für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gebucht. Der endgültige Preis kann erst nach Buchung des Fluges genannt werden. Die Rechnung geht vom Reisebüro direkt an die Familien. Die Teilnahme am Gruppenflug ist ausnahmslos verbindlich. 

Auf der Hinreise werden die Schülerinnen und Schüler von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Servicestelle Internationale Begegnungen begleitet. Den Rückflug nach Frankfurt am Main absolvieren die Schülerinnen und Schüler ohne Begleitung. 

Die Kosten für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung tragen die Familien. Die Versicherungsprämien sind unterschiedlich hoch, da sie sich nach den bestehenden Versicherungsverträgen und Vertragsbedingungen der jeweiligen Familie richten. 

Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung fallen beim direkten Austausch nicht an, da die Gäste in den jeweiligen Partnerfamilien untergebracht sind. Für die hessischen Schülerinnen und Schüler ist ein angemessenes Taschengeld einzuplanen, dessen Höhe sich nach den jeweiligen Gegebenheiten im Gastland, den familiären Möglichkeiten und den individuellen Bedürfnissen richtet. 

Es ist ratsam, Vorsorge für unvorhergesehene Ausgaben zu treffen wie z. B. Teilnahmegebühren für Exkursionen oder Sportveranstaltungen oder für erforderliche Arztbesuche und Medikamente, die eventuell vorfinanziert werden müssen. 

Sollte der Austausch in Kanada frühzeitig abgebrochen werden, sind die entstehenden Kosten von dem teilnehmenden Schüler / der teilnehmen Schülerin bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen. Die eingegangene Austauschverpflichtung (also die Aufnahme der kanadischen Gäste) bleibt bestehen.

Die finanzielle Unterstützung für die hessischen Schülerinnen und Schüler besteht im Wegfall der Schulgebühren in Kanada, die teilweise beträchtlich sind. Darüber hinaus ist keine finanzielle Förderung möglich. 

Die Bewerbungsunterlagen - vor allem eine aussagekräftige Selbstbeschreibung - sind sehr wichtig für die Auswahl der richtigen Familie. Alle Unterlagen werden von uns aufmerksam gelesen. 

Ausführliche und zutreffende Angaben zur Person, den Interessen, den Hobbies, der Familie usw. sind bei der Suche nach einem geeignetem Partner oder einer Partnerin unerlässlich. Da von kanadischer Seite erfahrungsgemäß weniger Bewerbungen vorliegen, als von hessischer Seite, richtet sich die Auswahl nach dem dortigen Bewerberfeld.

Teilnahme

Die Entscheidung, einen Gast für drei Monate bei sich aufzunehmen und selbst drei Monate im Ausland zu verbringen, sollte nach reiflicher Überlegung getroffen werden. Man muss sich darüber bewusst sein, dass es sich weder um einen Ferienaufenthalt noch um eine Sprachreise handelt. Eine aktive Beteiligung am Schul- und am Familienleben wird gefordert. 

Es wird vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich an andere Lebensbedingungen anzupassen. Die Wohn- und Lebensverhältnisse des Austauschpartners bzw. der Austauschpartnerin können sich sehr von den eigenen unterscheiden. Auch der Erziehungsstil in der Gastfamilie und die Anforderungen der Schule hinsichtlich des Arbeits- und Sozialverhaltens können von dem Gewohnten deutlich abweichen. Hinweise zur Vorbereitung und Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einem Vorbereitungstreffen in Rüsselsheim gegeben.

Es werden sowohl an der hessischen als auch in der kanadischen Schule Betreuungslehrkräfte benannt. Diese begleiten die Schülerinnen und Schüler während des Austauschs in schulischen Angelegenheiten. 

Auch bei eventuellen Schwierigkeiten in der Gastfamilie stehen sie zur Verfügung. Darüber hinaus steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während des gesamten Aufenthalts in Kanada die zuständige Kontaktperson unserer Partnerorganisation, Alberta Education, mit Rat und Tat zur Seite. 

Auf deutscher Seite übernimmt diese Funktion Ihre Ansprechpartnerin der Servicestelle Internationale Begegnungen. Sie werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt. Entscheidend für ein spannendes und doch harmonisches Zusammenleben vor Ort sind jedoch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und ihre Familien. Eine kompromissbereite Haltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein direkter, unkomplizierter Draht zwischen den Eltern haben sich zur Problemlösung sehr bewährt. 

Die hessischen Schülerinnen und Schüler wohnen in den Familien ihrer kanadischen Austauschpartnerinnen und -partner, die kanadischen Schülerinnen und Schüler wohnen in den Familien ihrer deutschen Austauschpartnerinnen und -partner. 

Die Familie sollte bereit sein, das Gastkind so aufzunehmen, wie sie sich das für ihr eigenes Kind im Gastland wünscht. Wichtig ist, dass die Austauschschülerin oder der Austauschschüler voll in das Familienleben eingebunden wird, was umgekehrt bedeutet, dass sich diese in das Familienleben integrieren und den dort üblichen Regeln entsprechen. 

Jedem Teilnehmer muss klar sein, dass während des Aufenthalts im anderen Land das Erziehungsrecht an die Gastfamilie delegiert wird und Entscheidungen nur in Absprache mit der gastgebenden Familie getroffen werden dürfen. 

Der Schulbesuch ist für alle Teilnehmer während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Sie nehmen am Unterricht der jeweiligen Gastschule teil und bringen sich nach einer kurzen Eingewöhnungszeit aktiv ein. Die Schülerinnen und Schüler werden voll in das Schulleben des Gastlandes integriert und unterliegen den dortigen Gepflogenheiten und Regelungen. 

Nach Beendigung des Austausches erhalten alle Teilnehmer eine Leistungsbeurteilung von der Gastschule. Im Halbjahreszeugnis soll der Auslandsaufenthalt erwähnt werden. 

Wegen der längeren Abwesenheit vom Unterricht an der hessischen Schule müssen alle deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor ihrer Abreise mit der Schulleitung klären, auf welche Weise das durch die Abwesenheit bedingte Fehlen kompensiert werden kann. Es sollte auch besprochen werden, welche Erwartungen seitens der hessischen Schule bezüglich der Fächerwahl in Kanada bestehen. Durch den Auslandsaufenthalt sollen dem Schüler bzw. der Schülerin keine Nachteile bei der Beurteilung entstehen. Sie sollen ihre schulische Ausbildung anschließend ohne zeitlichen Verlust fortsetzen können. 

Die hessischen Schülerinnen und Schüler sollen während ihres Aufenthalts in Kanada ein Tagebuch führen, um am Ende ihres Aufenthalts einen Bericht über ihre Erfahrungen und Eindrücke anfertigen zu können. Hier gilt die Empfehlung, den Bericht möglichst weitgehend in Kanada zu erstellen, da die Eindrücke noch frisch sind. 

Da der Bericht eventuell auf der Homepage des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim oder einer vergleichbaren Homepage in Alberta veröffentlicht wird, ist es wichtig, dass der Bericht auf sprachliche Korrektheit geprüft ist. Auch Bilder, auf denen Mitschüler, die Gastfamilie oder Freunde etc. zu sehen sind, dürfen aus Datenschutzgründen nicht oder nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung benutzt werden. Wenn diese nicht vorliegt, ist auf Bilder mit Personen zu verzichten. Auch Landschaftsbilder oder Fotos von Schulgebäuden ohne Personen sind sehr eindrucksvoll. 

Der Bericht ist jeweils einmal in elektronischer und einmal in Papierform spätestens 4 Wochen nach der Rückkehr nach Hessen bei der Servicestelle für Internationale Begegnungen einzureichen. Durch die Auswertung der Berichte werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Planung und Durchführung künftiger Austauschvorhaben zu verwerten und zu berücksichtigen. 

Erst nach der Abgabe des Berichtes erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Bestätigungen für die Teilnahme am Austausch! Die Servicestelle behält sich vor, die Schulleitung über nicht erbrachte Leistungen zu informieren. Eventuelle Konsequenzen für die Erstellung der Jahresabschluss-Zeugnisse sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Schulleitung zu klären. 

Schülerberichte von ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind im Internet auf der Internetseite zum deutsch-kanadischen Schüleraustausch zu finden: 

Eltern

Die Gasteltern haften für Ihren Gast, ihnen obliegt die Aufsichtspflicht. Somit wird erwartet, dass sie während des Aufenthalts des Gastes als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin anwesend bzw. erreichbar sind. 

Die Gäste haben den Anweisungen der Gasteltern zu folgen, was Ausgehzeiten, die Ausübung von Sportarten mit besonderem Verletzungsrisiko usw. anbelangt. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen führt zum Ausschluss aus dem Austauschprogramm und zur kostenpflichtigen Heimreise.

Die Eltern müssen vor der Abreise ihres Kindes alle Fragen bezüglich Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung direkt mit ihren Versicherungsgesellschaften klären. Der Versicherungsschutz muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada Gültigkeit haben. 

Die Servicestelle Internationale Begegnungen ist für versicherungstechnische Fragen nicht zuständig.

Für die Einreise werden ein gültiger Reisepass, ein elektronisches Touristenvisum (Esta) und ein Impfnachweis benötigt. 

Bewerberinnen und Bewerber sollten sofort nach Aufnahme ihrer Bewerbung die Gültigkeit ihres Reisepasses überprüfen. Der Reisepass sollte bis mindestens 6 Monate nach der Rückreise Gültigkeit haben. 

Die hessischen Schulen, die kanadische Gastschülerinnen und -schüler während ihres Aufenthalts in Hessen betreuen, sollten die kanadischen Wünsche bezüglich der Stundenplangestaltung berücksichtigen: Die Schulen werden hierzu in einer Informationsveranstaltung für Betreuungslehrkräfte durch die Servicestelle bzw. nach Ankunft der kanadischen Schülerinnen und Schüler ggf. durch eine kanadische Lehrkraft beraten. 

Vor der Planung eines Ausflugs- und Besichtigungsprogramms für den kanadischen Gast erkundigen sich die Gasteltern bitte bei der Schule nach den dort vorgesehenen Aktivitäten, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Die kanadische Seite begrüßt eine Teilnahme der kanadischen Schülerinnen und Schüler an Exkursionen und Schullandheimaufenthalten. Die Kosten sind von den kanadischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufzubringen. 

Längere Abwesenheiten des Gastes von der hessischen Gastfamilie sollten jedoch vorher mit den Eltern in Kanada besprochen werden. Bei privaten Reisen mit der Gastfamilie sind die Ferientermine unbedingt einzuhalten.

Bewerbung

Der deutsch-kanadische Schüleraustausch richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 9. (G8) und 9. und 10. Klassen (G9). Die Schülerinnen und Schüler müssen nach der Klasse 10 eine gymnasiale Oberstufe besuchen. 

Bei einem Schulwechsel nach der Klasse 9 (G8) bzw. nach der Klasse 10 (G9) muss die weiterführende Schule bereit sein, den kanadischen Schüler oder die Schülerin bei sich aufzunehmen. 

Das Programm wird über die örtlichen Staatlichen Schulämter ausgeschrieben. Schülerinnen und Schüler können die Bewerbungsunterlagen auf den Internetseiten der Servicestelle Internationale Begegnungen herunterladen). 

 

Die Bewerbung wird bei der Schulleitung eingereicht. Für den Fall, dass an der Schule mehrere Bewerbungen vorliegen, muss die Schulleitung einen Bewerber bzw. eine Bewerberin auswählen. 

Die Kriterien für die Auswahl legt die Schulleitung in eigener Regie fest. Die Schule sendet die Unterlagen des Bewerbers bzw. der Bewerberin direkt an die Servicestelle Internationale Begegnungen in Rüsselsheim. 

Ihre Bewerbung umfasst:

  • den Bewerbungsbogen (in englischer Sprache - die Seiten 12 bis 14 werden von der Schule ausgefüllt!), 
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses, 
  • mindestens 4 aktuelle Fotos (gerne digital) von der Bewerberin, dem Bewerber, der Familie (ggf. Haustiere), Freunden und Freundinnen, Lieblingshobby, Haus von außen, von innen, Gästezimmer und 
  • ein Selbstportrait oder Brief an die potenzielle Gastfamilie.l

    Dies ist ein frei formulierter, aussagekräftiger Brief der Bewerberin oder des Bewerbers, in englischer Sprache. Bitte beschreibe möglichst detailreich, wer du bist. Diese Darstellung wird der erste Eindruck sein, den die zukünftige Gastfamilie von dir hat. Überlege also gut, was du schreibst und beschreibe möglichst spezifisch, warum du den Austausch möchtest sowie deine persönlichen Charaktereigenschaften, deine „Likes und Dislikes“, deine Ziele, Lieblingsaktivitäten und Lieblingsfächer sowie deine Interessen und Vorlieben. Beschreibe, was du gerne mit deiner Familie und deinen Freunden und Freundinnen unternimmst, was du gerne liest und womit du gerne deine Freizeit verbringst. 

Der digitale Bewerbungsbogen wird online in der Schule eingereicht. Die Schule ergänzt die Bewerbung um die Einverständniserklärungen der Schulleitung und der Betreuungslehrkraft und um ein Lehrkräftegutachten. 

Bei einem Schulwechsel sind die Einverständniserklärungen auch von der weiterführenden Schule beizufügen. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig sind und – wie angegeben – sämtliche Fragen in englischer Sprache beantwortet werden. Die Lehrkräfte werden gebeten, ihre Kurzgutachten ebenfalls in englischer Sprache abzufassen.

Wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Austauschplätze, darf pro Schule nur eine Bewerbung für den deutsch-kanadischen Schüleraustausch eingereicht werden. Die Schulleitung sollte dies bereits bei der Information der Schülerinnen und Schüler einkalkulieren. 

Da die Zahl der kanadischen Bewerbungen geringer ist als die Zahl der deutschen Bewerbungen, müssen einige Schülerinnen und Schüler mit einer Absage rechnen. Diese Tatsache sollte den Schülerinnen und Schüler bei Abgabe ihrer Bewerbung bewusst sein. 

Wir sagen dies an dieser Stelle so deutlich, weil die Enttäuschung bei einer Ablehnung in vielen Fällen sehr groß ist. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle der Nichtvermittlung die Absage nicht begründet wird. 

Aus Kostengründen können wir die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber nicht an Sie zurückschicken. Angesichts der leider unvermeidbaren Absagen sollte eine Zusage zu unserem Austauschprogramm von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch als Verpflichtung gesehen werden, mit den ihnen gebotenen Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen.

Da die kanadischen Bewerbungsfrist erst Mitte März ausläuft, die Bewerbungsunterlagen entsprechend danach hier eintreffen und unter den hessischen Bewerbungen mit großer Sorgfalt geeignete Partnerinnen und Partner gesucht werden, kann erst frühestens Ende April mit einer Nachricht gerechnet werden.

Die von hessischer Seite gemachten Vorschläge werden dann zu unserer kanadischen Austauschorganisation geschickt und den kanadischen Gastfamilien zur Verfügung gestellt. Sind auch diese einverstanden, kann die endgültige Zusage gemacht werden. In einigen wenigen Fällen kann sich dieses Procedere auch bis Ende Mai oder Anfang Juni hinziehen.

Servicestelle

Die Servicestelle Internationale Begegnungen koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen. Sie ist am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim am Main angesiedelt.

Servicestelle

Internationale Begegnungen

Internationale Austauschprogramme

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 
Servicestelle Internationale Begegnungen
Walter-Flex-Straße 60

65428 Rüsselsheim am Main

Kontaktdaten 

DatenschutzhinweisÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Schlagworte zum Thema